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Startseite Gesundheit fördern Schwangerschaft & Geburt Apps und Services für werdende Eltern
Apps und Services für werdende Eltern Die TK möchte Sie mit den folgenden besonderen Angeboten während Ihrer Schwangerschaft begleiten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Viele tolle Services und Apps für Schwangere in der Schwangerschaft.
Schnellzugriff Familienversicherung Erstantrag Schwangerschaft mitteilen Geburt mitteilen
Unsere Services in der Schwangerschaft
App TK-BabyZeit
Die Schwangerschafts-App "TK-BabyZeit" ist die perfekte Begleiterin in Ihrer Schwangerschaft. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Schwangerschaft, Geburt und der Zeit danach.
"Meine TK": Unsere Services in der Schwangerschaft
Während einer Schwangerschaft gilt es, an vielerlei zu denken. Umso praktischer, wenn Sie einiges davon schnell und unkompliziert erledigen können. Registrieren Sie sich jetzt für "Meine TK" und regeln Sie wichtige Dinge einfach online: Gleich nach Ihrem Login können Sie unsere besonderen Angebote nutzen, die wir exklusiv für TK-Versicherte zur Verfügung stellen.
Such- und Beratungsservices für Schwangere
Während der Schwangerschaft und als junge Mutter sind Sie immer wieder gefordert, eine kluge Wahl zu treffen. Wir möchten Ihnen manche Entscheidung und damit auch Ihren Alltag erleichtern - mithilfe unserer zahlreichen digitalen Services:
Hebammenbetreuung
Eine Hebamme unterstützt Sie dabei, Ihr Kind gut und sicher auf die Welt zu bringen. Sie berät Sie zu allen Fragen der Schwangerschaft, der Geburt, des Wochenbetts und der Zeit danach. Informieren Sie sich hier, wie Sie eine passende Hebamme finden und was Sie tun können, wenn Sie Ihre Hebamme mal nicht erreichen. Erfahren Sie außerdem, welche Kosten wir für Sie übernehmen.
Vorsorge während der Schwangerschaft
Wenn Sie ein Kind erwarten, steht Ihnen eine aufregende und spannende Zeit bevor. Ihr Körper wird sich verändern und Ihr Leben stellt Sie vor neue Herausforderungen. Damit Sie und Ihr Baby in der Zeit Ihrer Schwangerschaft optimal versorgt sind, gibt es die Schwangerenvorsorge. Ihre gynäkologische Praxis oder auch eine Hebamme überwachen mit verschiedenen Untersuchungen, wie sich Ihr Kind entwickelt, und begleiten Sie während der Schwangerschaft. So können Sie die Zeit bis zur Entbindung bestmöglich erleben.
Spezielle Behandlungsangebote bei Schwangerschaft So werden Sie erstklassig versorgt - ohne zusätzliche Kosten.
Betreuung und Schulung bei Gestationsdiabetes in Bremen Babyfocus - Mehr Qualität rund um die Geburt in Halle Babyfocus - mehr Qualität rund um die Geburt in Hildesheim Betreuung und Schulung bei Gestationsdiabetes in Rheinland-Pfalz
Weitere Infos
Ja, die TK übernimmt die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft. Bei einem normalen Verlauf der Schwangerschaft finden Ihre Untersuchungen im Abstand von vier Wochen statt. In den beiden letzten Schwangerschaftsmonaten verkürzt sich dieser Abstand auf zwei Wochen.
Vollständige Antwort
Nein, zusätzliche Untersuchungen wie Nackenfaltenmessung, Toxoplasmose-Test und 3D-Ultraschall gehören zu den sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die Sie selbst bezahlen.
Vollständige Antwort
Die Kurzarbeit hat keine Auswirkungen auf das Mutterschaftsgeld oder den Zuschuss des Arbeitgebers. Beides wird in der regulären Höhe gezahlt.
Vollständige Antwort
Es kommt darauf an, wie Sie bei uns versichert sind. Erfahren Sie hier, in welchen Fällen Sie Beiträge bezahlen müssen.
Vollständige Antwort
Für viele Frauen und ihre Familien kann eine Fehlgeburt körperlich und seelisch sehr belastend sein. Manche Frauen brauchen danach Zeit, um zur Ruhe zu kommen und um sich zu erholen. Seit dem 1. Juni 2025 haben sie ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. 
Vollständige Antwort
Die Schutzfrist kann sich nur verlängern. Kommt das Kind früher zur Welt, werden die Tage, die deshalb an der sechswöchigen Schutzfrist vor der Geburt fehlen, an die Schutzfrist nach der Geburt gehängt. Wird Ihr Kind später geboren als angenommen, verlängert sich die Schutzfrist um diese Tage. Der Beginn der Schutzfrist bleibt bestehen, das Ende der Schutzfrist wird durch den tatsächlichen Entbindungstermin ermittelt - 8 Wochen nach der tatsächlichen Geburt Ihres Kindes.
Vollständige Antwort
Ihr Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstag und endet acht oder 12 Wochen nach der tatsächlichen Geburt Ihres Kindes. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten.
Vollständige Antwort
Ihre sogenannte Schutzfrist endet generell acht Wochen nach der tatsächlichen Geburt Ihres Kindes. Wenn Sie jedoch eine Früh- oder Mehrlingsgeburt hatten, verlängert sich Ihre Schutzfrist nach der Geburt von 8 auf 12 Wochen.Informieren Sie uns über die Geburt Ihres Kindes gern online - so können Sie uns gleich auch alle Unterlagen für die Zahlung Ihres restlichen Mutterschaftsgeldes übermitteln.
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