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Ja, die Inhalte können ausschließlich von Ihrer zahnärztlichen Praxis über die jeweilige Software, zum Beispiel dem Praxisverwaltungs-System, in Ihre Akte übertragen werden. Nach jeder Untersuchung erfolgt ein weiterer Eintrag, der mit einer sogenannten qualifizierten Signatur durch Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt dokumentiert wird.

Weitere Details

Wenn Sie mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt gesprochen haben und auf Ihren Wunsch ein elektronisches Zahnbonusheft angelegt und in Ihre Akte hochgeladen wurde, können Sie es wie folgt aufrufen: 

Scrollen Sie auf der TK-Safe-Startseite nach unten und rufen in der Rubrik "Ausweise & Pässe" das Zahnbonusheft auf. Wenn Sie auf "Alle anzeigen" klicken, sehen Sie auch, welche weiteren Ausweise und Pässe in Ihrer Akte durch Ihre Behandelnden angelegt werden können.

Wurde noch kein Zahnbonusheft hochgeladen, erhalten Sie Informationen über den Zweck und die Ausstellung eines Zahnbonusheftes. Liegt eines vor, wird Ihnen die Startseite des Heftes angezeigt.

Auf der Startseite (oben links) wird Ihnen immer das Datum der letzten Aktualisierung angezeigt.

Wie bei allen Dokumenten, wird Ihnen die - von Ihnen vergebene - Berechtigungsstufe für Ihr Zahnbonusheft angezeigt sowie die Anzahl der Berechtigungen. Die Berechtigungsstufe können Sie jederzeit ändern, indem Sie auf das Kontextmenü gehen (die drei Punkte oben rechts). Alle Einstellungen können Sie auch über die Berechtigungsverwaltung ändern.

Wie beim Papier-Zahnbonusheft auch werden die Nachweise dokumentiert und auf der Startseite des Heftes chronologisch absteigend übersichtlich aufgelistet. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Eine einzelne Untersuchung wird dokumentiert, so wie im Papier-Dokument mit einem Stempel und einer Unterschrift. In der digitalen Form wird dargestellt, was, von wem und wann gemacht wurde.
  2. Mehrere hintereinanderliegende Nachweise sind als "Lückenlose Dokumentation" aufgeführt. Deshalb wird nicht ein einzelnes Behandlungsdatum, sondern ein Zeitraum angegeben. Die lückenlose Dokumentation erleichtert die Übertragung der Nachweise von der papiergebundenen zur digitalen Version der Zahnbonusheftes. Denn Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt kann mit einem Eintrag den Nachtrag für viele Jahre erfassen und muss nicht jede einzelne Untersuchung aufführen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Untersuchungen lückenlos nachgewiesen wurden: das heißt, mindestens eine halbjährliche (12-17 Jahre) oder jährliche (ab 18 Jahre) zahnärztliche Untersuchung je Kalenderjahr.

Unterhalb der Nachweis-Auflistung können Sie Ihre eigenen Stammdaten und die Metadaten des Dokumentes unter "Informationen zum Dokument", einsehen.
Über das bereits erwähnte Kontextmenü (drei Punkte oben rechts), können Sie das Dokument jederzeit löschen oder herunterladen.