Wir übernehmen die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen einschließlich Betreuung und für die medizinische Behandlungspflege in Höhe der Vergütung, die dafür mit der Kurzzeitpflegeeinrichtung vereinbart wurde. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht für bis zu 56 Tage im Kalenderjahr und bis zum Gesamtbetrag von 1.774 Euro.
Weitere Details
Haben Sie Ihren Anspruch auf Ersatzpflege noch nicht ausgeschöpft, können Sie von diesem jährlich bis zu 1.612 Euro zusätzlich für die Kurzzeitpflege einsetzen.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Fahrkosten zur Einrichtung und die Investitionskostenumlage müssen Sie selbst tragen. Wir prüfen gern für Sie, ob und in welcher Höhe eine Erstattung über den "Entlastungsbetrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag" erfolgen kann. Reichen Sie uns dazu bitte die Eigenanteilsrechnungen im Original ein. Zusatzleistungen, die Sie darüber hinaus mit der Einrichtung vereinbart haben, müssen Sie komplett selbst bezahlen.
Für bis zu 56 Tage je Kalenderjahr erhalten Sie das Pflegegeld zur Hälfte weiter - zusätzlich zu den Leistungen der Kurzzeitpflege.