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Sie können trotzdem in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Sie werden dann als Rentnerin oder Rentner freiwillig versichert. Ausnahme: Sie haben sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen, weil Sie zum Beispiel privat versichert sind. Dann müssen Sie sich weiter privat versichern.

Weitere Details

Das ist dabei wichtig für Sie:

  • Als freiwillig versichertes Mitglied überweisen Sie Ihre Beiträge selbst. Damit die Deutsche Rentenversicherung einen Beitragsanteil übernimmt, müssen Sie das beantragen. Den Antrag gibt es hier: Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen. Stellen Sie den Antrag am besten, sobald Sie wissen, dass Sie freiwillig versichert werden.
  • Oder Sie können in die kostenfreie Familienversicherung kommen. Die Voraussetzungen dafür sind:
    • Ihr monatliches Gesamteinkommen ist niedriger als 505 Euro, bei einem Minijob niedriger als 538 Euro.
    • Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann ist Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse.

Wenn Sie freiwillig versichert sind, zahlen Sie aus allen Ihren Einnahmen Beiträge, also auch aus

  • Einkommen aus Vermietung oder Verpachtung
  • Einkommen aus Kapitalvermögen
  • Arbeitsentgelt aus einem Minijob (bis 538 Euro im Monat brauchen Sie nur die Pflegeversicherung zu zahlen)

Die Untergrenze für geringe Einkommen gilt nicht für freiwillig Versicherte.