Dinge, mit denen Sie das Flugzeug, Ausrüstungsgegenstände an Bord oder Personen gefährden könnten, dürfen Sie nicht mit an Bord nehmen.
Nicht ins Flugzeug mitnehmen dürfen Sie zum Beispiel:
Explosivstoffe,
komprimierte Gase,
oxidierende, radioaktive, ätzende oder magnetisierende Stoffe,
leicht entzündliche Stoffe,
giftige oder aggressive Stoffe,
flüssige Gefahrstoffe jeder Art. Das sind alle Gegenstände oder Substanzen, die nach Gefahrgutvorschriften als Gefahrgut klassifiziert sind.
Auch Gegenstände, die aufgrund ihres Gewichts, ihrer Größe oder ihrer Art für die Beförderung ungeeignet sind, müssen zu Hause bleiben.
Autor: Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin Hamburg, erstellt am 12.04.06; zuletzt aktualisiert von Sabine Hockling am 29.08.11