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Hand mit Aktenkoffer

Regeln für das Handgepäck

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Sicherheit geht vor. Dazu dienen auch die Bestimmungen zum Handgepäck bei Abflügen aus der Europäischen Union - egal mit welchem Ziel. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln.

Wie groß darf Ihr Handgepäck sein?

Die Größe des Handgepäcks darf 55 x 40 x 20 Zentimeter nicht überschreiten und nicht schwerer als acht Kilogramm sein. Hiervon ausgenommen sind faltbare Kleidersäcke. Sie gelten bis zu einer Größe von 57 x 54 x 15 Zentimeter als Handgepäck.

 

So können Sie Flüssigkeiten mitnehmen

Für Flüssigkeiten gelten noch einmal besondere Regeln. Sie sollen verhindern, dass zum Beispiel flüssiger Sprengstoff unerlaubt mit an Bord genommen werden.

 

Flüssigkeiten oder Vergleichbares in ähnlicher Konsistenz wie beispielsweise Getränke, Gels, Sprays, Shampoos oder Cremes dürfen Sie nur in geringen Mengen und kleinen Einzelbehältern mitnehmen.

 

Erlaubt sind Behälter bis maximal 100 Milliliter, die in einem durchsichtigen und wieder verschließbaren Plastikbeutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Wichtig: Es gilt die Inhaltsangabe der Behälter. Ist ein Behälter größer als 100 Milliliter, können Sie ihn nicht mitnehmen, auch wenn er nicht ganz gefüllt ist. Pro Passagier ist nur ein Sammelbeutel erlaubt.

 

Medikamente und Spezialnahrung

Medikamente und Spezial-Nahrung, die während des Fluges an Bord benötigt werden, können Sie zurzeit noch außerhalb des Beutels mitnehmen. Allerdings nur, sofern Sie die Notwendigkeit plausibel erklären können und sie getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen. Eine ärztliche Bescheinigung hilft in der Regel.

 

Flüssigkeiten aus Duty Free Shops

Flüssigkeiten aus Duty Free Shops - zum Beispiel Getränke oder Parfum - dürfen Sie mit durch die Sicherheitskontrolle nehmen. Sie müssen sie allerdings am Tag des Fluges in einem Geschäft an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft gekauft haben - und zwar nach der Bordkartenkontrolle.

 

Die Flüssigkeiten aus Duty Free Shops müssen sich in einem durchsichtigen, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Der Verkaufbeleg muss von außen sichtbar sein und das Verkaufsdatum und -ort enthalten. Bei Umsteigeverbindungen innerhalb der EU muss der Beutel bis zur endgültigen Ankunft versiegelt bleiben. Abhängig vom Reiseziel gelten spezielle Bedingungen, die Sie vor Ort an der Verkaufsstelle erfragen können.

 

Feuerzeuge

Jeder Fluggast darf ein Gasfeuerzeug an seiner Person mitführen. Verboten sind Zippo-Feuerzeuge, mit nicht absorbiertem Brennstoff gefüllte Feuerzeuge, Feuerzeugbenzin und Nachfüllpatronen.

 

Technische Geräte

Bei technischen Geräten wie beispielsweise MP3-Player, tragbarer CD-Player, Laptop oder Funktelefon gelten die Sicherheitsbestimmungen des entsprechenden Abflugortes.

 

Autor: Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin Hamburg, erstellt am 12.04.06; zuletzt aktualisiert von Sabine Hockling am 19.08.11

 
 
 

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