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Kindermund mit Zahnspange

Kieferorthopädische Behandlung

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Die TK bezahlt eine vertragliche kieferorthopädische Behandlung in voller Höhe.

Während der Behandlung rechnet der Kieferorthopäde 80 Prozent der vertraglichen Kosten direkt mit der TK ab. Die übrigen 20 Prozent - Ihren vorläufigen Eigenanteil - zahlen Sie an den Kieferorthopäden. Haben Sie zwei oder mehr versicherte Kinder unter 18 Jahren, die gleichzeitig behandelt werden und im gemeinsamen Haushalt leben, übernimmt die TK für das zweite und jedes weitere Kind anstelle der 80 zunächst 90 Prozent der Kosten.

 

Die TK erstattet Ihren Eigenanteil, sobald der Kieferorthopäde den erfolgreichen Abschluss der Behandlung (einschließlich der Retentionsphase) schriftlich bestätigt.

 

So erhalten Sie Ihren Eigenanteil

Bitte wählen Sie den für Sie zutreffenden Antrag aus und senden diesen ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit der Abschlussbescheinigung Ihres Kieferorthopäden und Ihren Quartals-/Eigenanteilsrechnungen an:

 

Techniker Krankenkasse

Servicezentrum Kieferorthopädie

34194 Kassel


 

 

Natürlich können Sie uns die Abschlussbescheinigung des Kieferorthopäden, Ihre Quartals- /Eigenanteilsrechnungen und ggf. Ihre Nachweise wie zum Beispiel Kontoauszüge oder Zahlungsquittungen auch formlos senden. Bitte teilen Sie uns in dem Fall Ihre Bankverbindung mit. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

erstellt am 15.10.10; zuletzt aktualisiert am 07.10.11

Quelle: TK

 
 
 

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