Das Krankengeld wird Ihnen ausgezahlt, wenn Sie den sogenannten Auszahlschein bei der TK einreichen.
Sind Sie als Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber in der Regel bis zu sechs Wochen das Gehalt weiter. Zum Ende dieser Zeit erhält er von der TK einen Vordruck, die Verdienstbescheinigung.
Seit dem 1. Januar 2011 ist diese grundsätzlich vom Arbeitgeber auf elektronischem Weg an die TK zu übermitteln. Es werden von ihm dabei alle notwendigen Angaben gemacht, damit wir Ihr Krankengeld berechnen können.
Bekommen Sie Arbeitslosengeld I, informiert die Bundesagentur für Arbeit die TK darüber, wann die Fortzahlung endet und wie hoch Ihr Arbeitslosengeld I war. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Krankengeld erhalten.
Mit dem Auszahlschein zum Arzt
Die TK schickt Ihnen anschließend einen Vordruck für den Arzt, den Auszahlschein. Sie nennt Ihnen auch einen Termin, zu dem Sie mit diesem Schein zu Ihrem Arzt gehen sollten. Auf dem Auszahlschein bestätigt Ihr Arzt, dass Sie arbeitsunfähig krank waren und es eventuell noch weiter sind. Dann senden Sie der TK den Auszahlschein zu, und Sie bekommen Ihr Krankengeld.
Wichtig zu wissen
Krankengeld wird immer rückwirkend ausgezahlt. Die TK zahlt es Ihnen für die Zeit ab dem Ende der Gehaltszahlungen Ihres Arbeitgebers bis zu dem Tag, an dem Ihr Arzt den Auszahlschein unterschrieben hat. Sind Sie weiterhin krank, sendet die TK Ihnen einen neuen Auszahlschein zu. So können wir Ihr Krankengeld nahtlos an Sie zahlen.
Die TK zahlt das Krankengeld für Kalendertage aus. Wenn Sie Krankengeld für einen ganzen Kalendermonat erhalten, berücksichtigen wir ihn mit 30 Tagen.
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erstellt am 30.01.07; zuletzt aktualisiert von am 03.12.11
Quelle: TK