Sie benötigen Pflegeleistungen und möchten einen Antrag auf häusliche Pflege, Ersatzpflege oder Kurzzeitpflege stellen? Einfach online ausfüllen und an die TK-Pflegeversicherung senden.
Häusliche Pflege
Bei häuslicher Pflege gibt es für Pflegebedürftige Leistungen in Form von Pflegegeld oder Sachleistungen durch zugelassene Pflegedienste. Darüber hinaus können auch beide Leistungsarten kombiniert werden.
In der Pflegeversicherung gilt der Grundsatz "ambulant vor stationär". Manchmal aber ist die häusliche Pflege nicht mehr möglich. TK-Versicherte haben dann Anspruch auf Pflege in einem zugelassenen Pflegeheim.
Wenn die häusliche Pflege nicht oder nur unzureichend geleistet werden kann, gibt es entsprechende Hilfen in Form von Ersatzpflege. Das können ambulante Pflegedienste sein oder eine Person Ihres Vertrauens. Und auch die ...
Ersatzpflege kann auch stundenweise erfolgen, wenn zum Beispiel die Pflegeperson selber einen Termin wahrnehmen muss und vorrübergehend aus dem Haus geht.
In bestimmten Situationen ist die häusliche Pflege nicht oder in nicht ausreichendem Umfang möglich. Wenn eine optimale Betreuung vorübergehend nicht gewährleistet werden kann, steht die Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Der Gutachter benötigt Angaben über alle Hilfen und Leistungen. Am besten halten Sie alle Angaben zur täglichen Pflege detailliert in einem Pflegetagebuch fest. Dazu gehören zum Beispiel Körperpflege und Essenszeiten.
Die Pflegeversicherung unterstützt mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege. Um auch den hohen Einsatz und das Engagement von pflegenden Personen anzuerkennen, gibt es die Leistungen zur sozialen Sicherung.