Telefonnummer:0800 - 285 85 87 60
Mo. bis Do. von 7 bis 18 Uhr, Fr. von 7 bis 16 Uhr
(bundesweit gebührenfrei)
Fax: 040 - 85 50 60 56 66
Höhe des Einkommens, bis zu dem Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erhoben werden.
Zuschlag in Höhe von 0,25 Prozent, den Kinderlose zahlen, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung beitragspflichtig sind.
Rechengröße der Sozialversicherung, von der andere Werte abgeleitet werden.