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Zahlstellen sind Organisationseinheiten, die Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten auszahlen und aus diesen in den meisten Fällen auch die Beiträge an die zuständigen Krankenkassen abführen.
In der Sozialversicherung wird zwischen dem kassenindividuellen und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag unterschieden.
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