Rosa, blau, grün oder gelb - Rezept ist nicht gleich Rezept. An der Farbe erkennen Sie zum Beispiel, ob Sie ein Vertrags- oder Privatrezept vor sich haben.
Rosa: das Vertragsrezept
Rosafarben ist das Vertragsrezept. Wenn Sie sich auf Versichertenkarte behandeln lassen, verordnet Ihnen der Vertragsarzt auf diesem Rezept die Arzneimittel, die medizinisch notwendig und rezept- oder apothekenpflichtig sind. Damit das Rezept gilt, müssen die Medikamente allerdings auch verordnungsfähig sein. Das Vertragsrezept ist einen Monat gültig.
Meist blau: das Privatrezept
Behandelt der Arzt Sie als Privatpatient, erhalten Sie ein Privatrezept. Es unterscheidet sich vom Vertragsrezept in Form und Farbe. Oft ist es blau. Die Arzneimittelrichtlinien muss der Arzt bei einer privatärztlichen Behandlung nicht beachten.
Das Privatrezept verwendet der Arzt auch, wenn er Ihnen auf Ihren Wunsch hin Arznei- und Verbandmittel verordnet, die er für therapeutisch nicht notwendig hält. Das Privatrezept ist drei Monate gültig, es sei denn, der Arzt hat etwas anderes angegeben.
Grün: Empfehlungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
Wenn Ihr Arzt Ihnen ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel empfiehlt, verwendet er ein sogenanntes grünes Rezept. Diese Rezepte darf die Krankenkasse nicht bezahlen. Dieses Rezept ist unbegrenzt gültig, da es lediglich Empfehlungscharakter für nicht verschreibungspflichtige Medikamente hat.
Gelb: Arzneimittel, für die die Betäubungsmittel-Verordnung gilt
Bestimmte Arzneimittel, zum Beispiel starke Schmerzmittel, unterliegen sogenannten Betäubungsmittel-Verordnungen. Die Rezepte für diese Arzneimittel sind gelb und sieben Tage gültig.
Generell gilt: Arzneimittel darf nur der Arzt verordnen. Er trägt auch die Verantwortung dafür. Es ist nicht notwendig, dass die Krankenkasse Rezepte genehmigt.
erstellt am 07.05.04; zuletzt aktualisiert am 17.02.12
Quelle: TK