Bei vielen Arzneimitteln darf die TK die Kosten nur bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag übernehmen: dem Festbetrag. Ist der Preis höher, zahlen Sie die Differenz selbst. Dies gilt auch für Versicherte, die von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind.
Warum es Festbeträge gibt
Festbeträge werden in einem gesetzlichen Verfahren festgelegt. Der Gesetzgeber hat sie eingeführt, um die Pharmahersteller dazu zu bringen, die Verkaufspreise für die Arzneimittel zu reduzieren. Denn wenn ein Pharmahersteller seine Preise weiter hoch hält, wird er vermutlich an Marktanteil verlieren.
Die Festbeträge werden mindestens einmal jährlich überprüft und, wenn nötig, verändert.
Sie sparen Geld
Reduzieren sich die Kosten für Ihr Arzneimittel, kann auch Ihre Zuzahlung sinken.
Bei Arzneimittelpreisen um 30 Prozent unter dem Festbetrag ist es sogar möglich, dass Sie keine Zuzahlung leisten müssen. Sie sparen so zwischen fünf und zehn Euro pro Arznei.
Ihr Arzt muss Sie informieren
Verordnet Ihnen Ihr Arzt trotzdem ein Medikament, dessen Preis über dem Festbetrag liegt, müssen Sie die Differenz selbst bezahlen - zusätzlich zu der üblichen gesetzlichen Zuzahlung.
Der Arzt muss Sie allerdings vorher darüber informieren, dass er ein teureres Medikament verordnet. So können Sie mit ihm noch einmal über Alternativen sprechen. Es ist auch seine Aufgabe zu prüfen, ob er auch ein preisgünstigeres Medikament verordnen kann, bei dem Ihnen dann keine Mehrkosten entstünden.
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- Seite 3: So wird der Festbetrag festgelegt
erstellt am 16.04.08; zuletzt aktualisiert am 13.07.11
Quelle: TK

