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Arzt schaut auf Röntgenbild

Durchgangsärzte

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Wenn Sie einen Arbeits- oder Wegeunfall hatten, sollte die erste Behandlung durch einen sogenannten Durchgangsarzt erfolgen. Dieser leitet dann auch die Therapie zu Lasten des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers ein.

Der Durchgangsarzt entscheidet auch, ob Sie sich weiter von ihm behandeln lassen müssen oder ob Sie im Anschluss zu einem anderen Arzt gehen können.

 

Wichtig zu wissen: Bei Arbeitsunfällen haben Sie bei den Berufsgenossenschaften beziehungsweise Unfallkassen keine freie Arztwahl.

 

erstellt am 10.08.09; zuletzt aktualisiert am 23.02.12

Quelle: TK

 
 
 

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