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Schutz im Ausland

 
 
 
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Die TK übernimmt die Kosten Ihrer Behandlung im Ausland, die auf Ihrer Rechnung ausgewiesen sind - maximal allerdings die Kosten, die entstanden wären, wenn Sie die gleiche Sachleistung in Deutschland in Anspruch genommen hätten.

Denn auch wenn Sie die Leistung im Ausland eingekauft haben, gilt bei der Erstattung das deutsche Recht. Das führt auch dazu, dass die TK von dem zu erstattenden Betrag folgende Abschläge abzieht:

 

  • die nach deutschem Recht vorgesehenen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen.
  • den Abschlag für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung. Dieser Abschlag beträgt fünf Prozent, aber mindestens 2,50 Euro und maximal 25 Euro.

 

Diese Kosten müssen Sie also selbst zahlen.

 

Wichtig: eine detaillierte Rechnung

Damit Sie Ihre Kosten reibungslos erstattet bekommen, reichen Sie bitte detaillierte und quittierte Rechnungen und Verordnungen ein. Aus ihnen muss genau hervorgehen, wer behandelt wurde, worin die Behandlung oder Leistung bestand und welche Kosten dafür angefallen sind.

erstellt am 10.07.06; zuletzt aktualisiert am 19.12.11

Quelle: TK

 
 
 

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