Hier finden Selbsthilfeorganisationen alle Informationen zur Förderung.
Die Techniker Krankenkasse (TK) fördert und unterstützt die Arbeit von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen im Rahmen des § 20 c des fünften Sozialgesetzbuches (SGB) unter Berücksichtigung der gemeinsamen Grundsätze der Krankenkassen in der Fassung vom 6. Oktober 2009.
Die Selbsthilfebewegung nimmt nach Ansicht der TK einen festen Platz in unserem Gesundheits- und Sozialsystem ein. Sie ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung. Daher unterstützen wir seit Jahren Selbsthilfeinitiativen und ihre Aktivitäten zur Prävention oder Rehabilitation von Krankheiten und Behinderungen.
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- Seite 4: Kassenartenübergreifende Pauschalförderung - landesweit
- Seite 5: Projektbezogene Förderung durch die TK - landesweit
Autor: TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, erstellt am 09.12.08; zuletzt aktualisiert am 23.12.11

