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Honorarreform

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Das GKV-Wettbewerbsneuordnungs-
gesetz (GKV-WSG2009) regelt die vertragsärztliche Vergütung neu.

Die ärztliche Vergütung ergab sich bisher aus der Punktmenge, die einer bestimmten Leistung zugeordnet war und der Multiplikation mit dem jeweils gültigen Punktwert.

 

Die Kassen zahlten für jedes Mitglied eine fixe Kopfpauschale an die Kassenärztliche Vereinigung (KV), ungeachtet der tatsächlichen Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen.

 

Im Ergebnis hat dies bedeutet: Je mehr Leistungen erbracht wurden, desto niedriger wurde die Vergütung. Der Punktwert hat sich verringert. Man sprach von einem "floatenden" Punktwert. In den Praxen gab es keine Planungssicherheit.

 

Mit dem WSG wurde ab Januar 2009 ein bundesweiter Orientierungswert (der frühere Punktwert) festgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, die bisher unterschiedlichen Arztvergütungen durch die Krankenkassen anzugleichen und die ärztliche Vergütung gerechter zu machen.

 

Ein Großteil der Kassengelder floss durch die Etablierung des Orientierungswertes politisch gewollt in die neuen Bundesländer. Darüber hinaus wird das Honorar unter den Arztgruppen nach völlig neuen Regelungen verteilt. Von dem durchschnittlichen Honorarzuwachs in Höhe von zehn Prozent profitierte nicht jedes Bundesland, nicht jede Arztgruppe und auch nicht jede einzelne Praxis.

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Autor: TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, erstellt am 18.03.09; zuletzt aktualisiert am 01.12.10

 
 
 

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