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Kinder beim Trampolinspringen

Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen

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Viele Krankheiten oder Störungen der Entwicklung im Kindes- und Jugendalter lassen sich beheben oder zumindest die Folgen abschwächen, wenn sie frühzeitig erkannt werden.

Da es viel besser ist, Krankheiten zu vermeiden, als Krankheiten zu verwalten, zahlt die TK entsprechende Früherkennungsuntersuchungen. Die TK hat den Umfang dieser Untersuchungen seit August 2010 erweitert.

 

Bisher endeten die Untersuchungen mit der U9 im sechsten Lebensjahr. Es folgte nur noch die J1 bei den 13-jährigen Jugendlichen. Seit 2010 werden nun auch die U10 und U11 sowie die J2 angeboten. Mit diesem Angebot geht die TK deutlich über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus.

 

Drei weitere Vorsorge-Untersuchungen

Diese Vorsorge-Angebote richten sich an 7- bis 8-Jährige (U10) sowie an 9- bis 10-Jährige (U11). Im Mittelpunkt stehen vor allem soziale und psychische Aspekte wie Schwierigkeiten in der Schule sowie Fernseh-, Computer und Ernährungsgewohnheiten.

 

An der Jugenduntersuchung J2 können Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren teilnehmen. Bei diesem Vorsorgecheck geht es ähnlich wie bei der J1 darum, die Pubertät zu begleiten und mögliche Sozialisations- und Verhaltensstörungen frühzeitig zu erkennen.

 

Die Inanspruchnahme aller Vorsorgeuntersuchungen ist in Baden-Württemberg verpflichtend. Im Februar 2009 hat der Landtag in Baden-Württemberg das Gesetz zum präventiven Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Demnach müssen die Personensorgeberechtigten die Teilnahme an den Untersuchungen sicherstellen.

Autor: TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, erstellt am 26.04.10; zuletzt aktualisiert am 25.10.11

 
 
 

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