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Ärztin berät Patientin

Hausarztzentrierte Versorgung

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Die TK bietet ihren Versicherten in Baden-Württemberg eine Hausarztzentrierte Versorgung an.

Dazu hat die TK eine Vereinbarung mit dem Hausärzteverband Baden-Württemberg und dem MEDI-Verbund getroffen.

 

Besonders geeignet ist der Hausarztvertrag für Patienten, die sich in Sachen Gesundheit zuerst an ihren vertrauten Hausarzt wenden. Ebenso für Patienten, deren Behandlung aufwändig zu koordinieren ist - wenn also zum Beispiel Hausbesuche erforderlich sind, Pflegepersonal hinzuzuziehen ist oder mehrere Fachärzte eingebunden werden müssen.

 

Ärzte und Patienten können sich in Baden-Württemberg in den TK-Hausarztvertrag einschreiben. Die Entscheidung zur Teilnahme am Hausarztvertrag ist selbstverständlich freiwillig. Seit Oktober 2010 werden teilnehmende TK-Patienten im Rahmen des Hausarztvertrages behandelt. 

 

Versicherte, die sich für die Teilnahme am Hausarztvertrag entscheiden, binden sich für 12 Monate daran. In dieser Zeit suchen sie immer zuerst Ihren gewählten Hausarzt auf. Um andere Haus- oder Fachärzte zu konsultieren, benötigen sie seine Überweisung. Ausnahmen sind Besuche beim Frauenarzt, Augenarzt und Kinder- bzw. Jugendarzt. Auch die direkte Inanspruchnahme von Zahnärzten und Ärzten im Notfall/ärztlichen Notfalldiensten ist möglich.

Autor: TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, erstellt am 14.01.11; zuletzt aktualisiert am 25.10.11

 
 
 

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