Hier finden Selbsthilfeorganisationen alle Informationen zur Förderung.
ie Techniker Krankenkasse (TK) fördert und unterstützt die Arbeit von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen im Rahmen des § 20 c des fünften Sozialgesetzbuches (SGB) unter Berücksichtigung der Grundsätze des Spitzenverbandes der Krankenkassen in der Fassung vom 6. Oktober 2009.
Die Selbsthilfebewegung nimmt nach Ansicht der TK einen festen Platz in unserem Gesundheits- und Sozialsystem ein. Sie ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung. Daher unterstützen wir seit Jahren Selbsthilfeinitiativen und ihre Aktivitäten zur Prävention oder Rehabilitation von Krankheiten und Behinderungen.
Um eine schnelle und sachgerechte Förderung zu ermöglichen, bitten wir Selbsthilfegruppen und -organisationen um die Beachtung der Hinweise auf den folgenden Seiten.
| Leistungen & Services | Herunterladen |
|---|---|
| Selbsthilfeförderung | GKV-Leitfaden zur Selbsthilfeförderung |
- Seite 1: Informationen zur Selbsthilfeförderung
- Seite 2: Förderung örtlicher Selbsthilfegruppen
- Seite 3: Förderung landesweiter Selbsthilfeorganisationen
- Seite 4: Kassenartenübergreifende Pauschalförderung - landesweit
- Seite 5: Kassenindividuelle Projektförderung - landesweit
- Seite 6: Förderung von landesweiten Selbsthilfekontaktstellen
Autor: TK-Landesvertretung Bayern, erstellt am 09.12.08; zuletzt aktualisiert am 09.12.11

