Informationen zur Selbsthilfeförderung

Hier finden Selbsthilfeorganisationen alle Informationen zur Förderung.

Die Techniker Krankenkasse (TK) fördert und unterstützt die Arbeit von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen. Dies geschieht im Rahmen des § 20 c des fünften Sozialgesetzbuches (SGB).

 

Die Selbsthilfebewegung nimmt nach Ansicht der TK einen festen Platz in unserem Gesundheits- und Sozialsystem ein. Sie ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung. Daher unterstützen wir seit Jahren Selbsthilfeinitiativen und ihre Aktivitäten zur Prävention oder Rehabilitation von Krankheiten und Behinderungen.

 

Um eine schnelle und sachgerechte Förderung zu ermöglichen, bitten wir Selbsthilfegruppen und -organisationen um die Beachtung der Hinweise auf den folgenden Seiten.

Förderung örtlicher Selbsthilfegruppen

Örtliche oder regional tätige Selbsthilfegruppen werden in Bayern über die Runden Tische in der jeweiligen Region durch alle Krankenkassen gefördert, auch durch die TK.

 

Selbsthilfegruppen müssen daher bei der TK keinen zusätzlichen Antrag auf Projektförderung stellen.

 

Der Abgabetermin für Förderanträge bei den Runden Tischen wurde vorgezogen. Seit 2011 müssen alle Anträge bis 15. Februar des Förderjahres vorliegen (zuvor 31. März).

 

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Förderung landesweiter Selbsthilfeorganisationen

Seit 1. Januar 2008 müssen die Förderanträge aufgeteilt werden nach

 

  • Pauschalförderung, die kassenartenübergreifend ausgezahlt wird und
  • Projektförderung, die von den einzelnen Krankenkassen gezahlt wird.

 

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Kassenartenübergreifende Pauschalförderung - landesweit

Ansprechpartnerin für die Pauschalförderung der Selbsthilfeorganisationen auf der Landesebene für das Förderjahr 2013:

 

Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen in Bayern
c/o Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bayern
Dr. Sergej Saizew
Arnulfstraße 201 a
80634 München
Telefon Telefonnummer:0 89 - 55 25 51-60
Fax 0 89 - 55 25 51-14

E-Mail sergej.saizew@vdek.com

 

Der Ansprechpartner wechselt jährlich und wird auf dieser Seite rechtzeitig bekannt gegeben. 

 

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Kassenindividuelle Projektförderung - landesweit

Die TK möchte innovative Projekte der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe exklusiv fördern.

 

Wenn Sie Ideen für Projekte haben, die nachhaltig wirken und helfen, die medizinische Versorgung zu verbessern, sprechen Sie uns gerne an. Im gemeinsamen Kontakt können wir prüfen, ob wir Ihr Projekt umsetzen oder an die Fördergemeinschaft der Ersatzkassen in Bayern weiterleiten.

 

Ansprechpartnerin für Projektförderung der Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene ist:

 

TK Landesvertretung Bayern

Sabine Wagner-Rauh

Postfach 80 18 28

81618 München

Telefon Telefonnummer:089 - 490 69-611

Fax 089 - 490 69-624

E-Mail sabine.wagner-rauh@tk.de

 

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Förderung von landesweiten Selbsthilfekontaktstellen

Die Selbsthilfekontaktstellen in Bayern werden kassenartenübergreifend von allen Krankenkassen in Bayern gemeinsam pauschal gefördert. Die hohe Fördersumme deckt auch Projekte ab. Es müssen keine zusätzlichen Anträge an einzelne Krankenkassen gestellt werden.

 

Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen in Bayern

c/o Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bayern
Dr. Sergej Saizew
Arnulfstraße 201 a
80634 München
Telefon Telefonnummer:0 89 - 55 25 51-60
Fax 0 89 - 55 25 51-14
E-Mail sergej.saizew@vdek.com

 

Der Ansprechpartner wechselt jährlich und wird auf dieser Seite rechtzeitig bekannt gegeben.