Die Krankenhausfinanzierung erfolgt nach einem dualem System. Bundesländer und gesetzliche Krankenkassen teilen sich die Finanzierung.
Die Investitionskosten der Häuser werden über die Krankenhausförderung der Bundesländer aus Steuermitteln finanziert. Dazu zählen etwa die Aufwendungen für
- Neubauten
- Instandsetzungen
die Anschaffung von Anlagegütern wie
- Geräte
- Instrumente
- Fahrzeuge
- Mobiliar
Ihre Betriebskosten decken die Krankenhäuser aus den Geldern, die sie von den Krankenkassen für die Behandlung der Versicherten bekommen. Zu diesen pflegesatzfähigen Kosten zählen beispielsweise die Ausgaben für Personal, Verbrauchsmaterial, Strom und Versicherungen.
So funktioniert das Vergütungssystem
Mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz wurde die Vergütung von Krankenhausleistungen auf Pauschalen umgestellt. Seit 2004 rechnen die Kliniken nach diagnoseorientierten Fallpauschalen (DRG) ab. Dabei gibt es feste Preise für vergleichbare Leistungen. Bis Ende 2003 erfolgte eine Abrechnung hauptsächlich nach Pflegetagen. Ausgenommen von dem neuen Modus sind der Fachbereich Psychiatrie und einige wenige hochspezialisierte Krankenhausabteilungen.
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Für die Krankenhausvergütung ist die Zahl der Pflegetage damit nicht mehr relevant. Maßgeblich für die Honorierung der Leistung ist der Versorgungsaufwand: Das Geld folgt der Leistung. Gleiche Leistungen sollen auch gleich vergütet werden.
Zur Ermittlung der Fallgruppe wird jeder Krankenhausfall mit seinen Diagnosen und Behandlungen in ICD - und OPS-Codes verschlüsselt. Dabei sind die Deutschen Kodierrichtlinien zu beachten. Die sich dann für das Krankenhaus ergebende Vergütung wird jährlich anhand tausender konkreter Krankenhausfälle durch das InEK (Institut für das Entgeltsystem) neu kalkuliert. Das InEK entwickelt das DRG-System ständig weiter und veröffentlicht jährlich eine neue Version.
Autor: TK-Landesvertretung, erstellt am 02.10.09; zuletzt aktualisiert am 08.02.11