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Was ist die Abtreibungspille?

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Die sogenannte Abtreibungspille Mifepriston (RU 486) ist ein Arzneimittel, das 1999 in Deutschland unter anderem für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch zugelassen wurde.

Wie wirkt die Abtreibungspille?

Die Abtreibungspille enthält das künstlich hergestellte Hormon Mifepriston. Dieses wirkt dem Schwangerschafts-erhaltenden Gelbkörperhormon Gestagen Glossar-Symbol entgegen. Man bezeichnet es deshalb auch als Antigestagen. Es bewirkt, dass der Embryo Glossar-Symbol aus der Gebärmutter herausgelöst wird und innerhalb von 36 bis 48 Stunden stirbt.

 

Nach Ablauf dieser Zeit erhält die Frau ein sogenanntes Prostaglandin. Dabei handelt es sich um ein weiteres Medikament, welches den Muttermund erweicht, Wehen auslöst und so zur Ausstoßung des toten Embryos und des restlichen Schwangerschaftsgewebes aus der Gebärmutter führt.

 

Bei rund 95 Prozent der Frauen ist der Schwangerschaftsabbruch mit Mifepriston erfolgreich. In den übrigen Fällen muss zusätzlich auf die operativen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs wie Ausschabung Glossar-Symbol oder Absaugung zurückgegriffen werden.

 

Wer bekommt die Abtreibungspille?

Für die Anwendung der Abtreibungspille gelten die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen wie für jeden anderen Schwangerschaftsabbruch. In Deutschland gilt seit 1993 eine Übergangsregelung. Demnach ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen nach Empfängnis nicht strafbar, wenn zuvor eine auf Erhalt der Schwangerschaft abzielende Beratung durch eine anerkannte Beratungsstelle durchgeführt wurde. Der Abbruch darf von einem Arzt frühestens drei Tage nach der Beratung vorgenommen werden.

 

In Deutschland darf die Abtreibungspille nur bis zum 49. Tag der Schwangerschaft oder bis zur siebten Schwangerschaftswoche (vom ersten Tag der letzten Periode gerechnet) eingesetzt werden. Die Schwangerschaft muss von einem Arzt festgestellt werden, eine entsprechende Beratung muss erfolgen.

 

Einige Frauen dürfen die Abtreibungspille oder das zusätzlich erforderliche Medikament Prostaglandin nicht einnehmen:

 

  • Frauen über 35 Jahre, die mehr als zehn Zigaretten am Tag rauchen,
  • Frauen, die an schwerem Asthma oder chronischen Leber- und/oder Nierenerkrankungen leiden,
  • Frauen mit bekannter Unverträglichkeit gegenüber einem der beiden Medikamente,
  • Frauen, bei denen ein konkreter Verdacht auf eine Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter besteht (zum Beispiel Eileiterschwangerschaft),
  • unterernährte Frauen.

 

Wo bekommt man die Abtreibungspille?

Die Abtreibungspille ist nicht frei verkäuflich und auch nicht auf Rezept in der Apotheke erhältlich. Sie darf nur an Frauenärzte und Krankenhäuser abgegeben werden. Der Arzt, der die Abtreibung durchführt, gibt die Pille also direkt der Frau, die sie unter Aufsicht einnehmen muss. Das zusätzlich erforderliche Prostaglandin gibt es als Scheidenzäpfchen oder als Tabletten zum Einnehmen.

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Autor: Dr. med. Susanne Classen; Dr. med. Martina Waitz, erstellt am 20.01.05; zuletzt aktualisiert von Dr. med. Marina Hille am 29.08.11

Quelle: Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft. Hinweise zum Schwangerschaftsabbruch mit Mifepriston. Aus: Deutsches Ärzteblatt, Heft 30. 30.7.1999; Kurzinformation der Schweizerischen Vereinigung für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs November 1999: http://svss-uspda.ch/Mifegyne®.htm; Pfleider, A.: Gynäkologie und Geburtshilfe. Thieme, 4. Auflage, 2001; Dietrich, K.; Holzgreve, W.; Jonat, W.; Schulte-Mosgau, A.; Schneider, K.; Weiss, J.: Gynäkologie & Geburtshilfe: Springer-Verlag, 2. Auflage, 2007; Haag, P.; Hanhart, N.; Müller, M.: Gynäkologie und Urologie für Studium und Praxis 2007/08. 3. Auflage Medizinische Verlags- und Informationsdienste, 3. Auflage 2006

 
 
 

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