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Die Abtreibungspille nehmen Sie unter ärztlicher Aufsicht bei den Fachleuten ein, die den Schwangerschaftsabbruch durchführen. Denn das Medikament ist nicht frei verkäuflich oder auf Rezept erhältlich.

Laut einer Erhebung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist etwa jede sechste Schwangerschaft ungewollt. Für viele betroffene Frauen stellt dies eine Konfliktsituation dar, die eine große psychische Belastung mit sich bringen kann. Bei anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen erhalten Sie umfassende Informationen und werden individuell sowie absolut vertraulich beraten. Auf der Website Familienplanung.de der BZgA können Sie nach Beratungsstellen in Ihrer Nähe suchen.

Die Wirkung von Mifepriston

Mifepriston ist ein Progesteron-Rezeptorblocker. Es blockiert die Wirkung des Gelbkörperhormons (Progesteron) und bewirkt, dass sich der Embryo aus der Gebärmutter herauslöst und innerhalb von 36 bis 48 Stunden abgeht.

Nach Ablauf dieser Zeit erhalten Sie ein weiteres Medikament - ein sogenanntes Prostaglandin. Es erweicht den Muttermund und löst Wehen aus. Der Embryo und das Schwangerschaftsgewebe werden dann abgestoßen. Die Blutung ähnelt in der Regel einer gewöhnlichen Monatsblutung.

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann Sie zu Vor- und Nachteilen der Methode beraten, deren Erfolgsrate bei 95 bis 98 Prozent liegt.

Kontraindikationen

Falls ein oder mehrere Kriterien auf Sie zutreffen, können Fachleute Ihnen zu einer operativen Methode des Schwangerschaftsabbruchs raten:

  • Sie leiden an schwerem Asthma oder chronischen Leber- und/oder Nierenerkrankungen,
  • eine Unverträglichkeit gegenüber einem der beiden Medikamente ist bei Ihnen bekannt,
  • es besteht ein konkreter Verdacht auf eine Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter (zum Beispiel Eileiterschwangerschaft ),
  • Sie sind unterernährt,
  • Sie sind an einer Porphyrie erkrankt,
  • Ihr Blutungsrisiko ist erhöht, zum Beispiel aufgrund einer Fehllage der Plazenta, oder Sie haben ein erhöhtes Risiko für einen Gebärmutterriss,
  • Sie haben erhöhten Augeninnendruck.

Der Ablauf der Abtreibung mit Mifepriston

Hat Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Schwangerschaft festgestellt, nehmen Sie in der Regel einen Termin in einer Schwangerschaftsberatungsstelle wahr. Auf der Website Familienplanung.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) können Sie nach Beratungsstellen in Ihrer Nähe suchen.

Der Schwangerschaftsabbruch kann frühestens drei Tage nach der Beratung erfolgen. Zum Arzttermin bringen Sie alle erforderlichen Bescheinigungen mit. Mittels Ultraschall stellt Ihre Gynäkologin oder Ihr Gynäkologe die Dauer der Schwangerschaft fest. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann Ihnen Blut abnehmen, um die Konzentration des Schwangerschaftshormons ß-HCG zu bestimmen. Sie stimmen dann einem operativen Schwangerschaftsabbruch zu, falls die medikamentöse Methode nicht erfolgreich sein sollte. Daraufhin nehmen Sie Mifepriston ein. Wenn Sie einen Säugling haben, sollten Sie in den folgenden drei Tagen nicht stillen.

Bei einem weiteren Termin nach 36 bis 48 Stunden nehmen Sie das Prostaglandin ein. Dabei untersucht Ihre Ärztin oder Ihr Arzt mittels Ultraschall, ob der Embryo schon abgegangen ist. Meist geschieht das jedoch erst innerhalb von drei Stunden nach der Einnahme des Hormons. Sollte das nicht der Fall sein, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen erneut Prostaglandin verabreichen. Bis zum 49. Tag ohne Regelblutung können Sie auch eine zweite Gabe Mifepriston und anschließend das Prostaglandin einnehmen.

Nach ein bis zwei Wochen überprüft Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, ob der Embryo abgegangen ist. Ihre Gynäkologin oder Ihr Gynäkologe bestimmt dabei erneut den ß-HCG-Wert im Blut und überprüft, ob die vaginale Blutung aufgehört hat.

Die Kostenübernahme

Die TK kann die Kosten nur übernehmen, wenn die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist oder medizinische Gründe für einen Abbruch sprechen: wenn Ihr Leben gefährdet ist oder die Schwangerschaft Ihren körperlichen oder seelischen Gesundheitszustand schwerwiegend beeinträchtigt. Verfügen Sie über ein geringes Einkommen, können Sie auch in einer sogenannten Schwangerschaftskonfliktsituation vor dem Abbruch eine Kostenübernahme  beantragen.