Das Einatmen giftiger und ätzender Gase kann schwerste bis lebensbedrohliche körperliche Schäden verursachen.
Was sind Vergiftungen durch Gase?
Eingeatmete Chlorgase, Insekten- oder Pflanzenschutzmittel schädigen direkt die Schleimhäute der Atemwege (zum Beispiel der Lunge).
Große Gefahr entsteht bei der Einatmung von Auspuffgasen: Es enthält Kohlenmonoxid (CO), das sich anstelle von Sauerstoff an die roten Blutkörperchen bindet: Der Mensch droht innerlich zu ersticken!
Eine Vergiftung mit Kohlendioxid (CO 2) kann überall dort vorkommen, wo bei Gär- und Zersetzungsprozessen das Gas entsteht: in Klärgruben, Schächten oder Kellern. Achtung: Das unsichtbare und geruchlose Gas ist schwerer als Luft und bildet so genannte Kohlendioxid-Seen. Wenn man in einen solchen See gerät, kann man in nur kurzer Zeit ersticken!
Was sind die Symptome und Gefahren bei einer Rauchvergiftung?
- Typisches Zeichen einer Vergiftung durch Gase ist eine starke Atemnot, gelegentlich mit Hustenreiz, bis hin zum Atemstillstand.
- Schwindel, Kopfschmerzen, Krampfanfälle und Benommenheit können auftreten.
- Es kann zu Schweißausbrüchen, Unruhe, Herzrasen und Atemnot kommen.
- Die Betroffenen werden schließlich oft bewusstlos.
- Bei einer Vergiftung mit Kohlenmonoxid ist die Gesichtsfarbe trotz des Sauerstoffmangels rosig!
- Durch die Reizung und Schädigung der Schleimhäute der Atemwege kann im weiteren Verlauf ein lebensgefährliches Lungenödem (Wasseransammlung in der Lunge) entstehen.
- Manche Gase verursachen ein Brennen und Schmerzen in den Atemwegen.
- Je nach Schwere der Vergiftung kann es zum Atem- und Kreislaufstillstand kommen!
Wie kann man bei einer Vergiftung Erste Hilfe leisten?
- Bringen Sie den Betroffenen an die frische Luft! Halten Sie dabei selbst die Luft an!
- Kontrollieren Sie die Atmung und den Kreislauf des Patienten! Führen Sie gegebenenfalls die lebensrettenden Maßnahmen (Herz-Lungen-Wiederbelebung, Atemspende) durch.
- Bei Atem- oder Kreislaufstillstand von Personen, die sich mit Kontaktgiften (zum Beispiel Insekten- oder Pflanzenschutzmitteln) vergiftet haben, ist aber Vorsicht geboten: Die Beatmung darf nur mit einem Beatmungsgerät durchgeführt werden. Machen Sie keine Mund-zu-Mund- beziehungsweise Mund-zu-Nase-Beatmung, Sie könnten sich dabei selbst vergiften!
- Sprechen Sie den Betroffenen an: Ist er bei Bewusstsein? Wenn er bewusstlos ist, bringen Sie ihn in die stabile Seitenlage! Achten Sie darauf, dass er nicht an seinem Erbrochenen erstickt!
- Rufen Sie sofort den Rettungsdienst! Wählen Sie den Notruf 112!
- Wenn der Betroffene bei Bewusstsein ist, reden Sie beruhigend auf ihn ein und bleiben Sie auf jeden Fall bei ihm, bis der Notarzt eintrifft!
- Klagt der Vergiftete über Atemnot, lagern Sie ihn mit erhöhtem Oberkörper!
- Achtung: Bei einer Vergiftung mit Kohlendioxid hat Ihre eigene Sicherheit Vorrang: Die Gefahr, in den lebensgefährlichen Kohlendioxid-See zu geraten, ist für Sie als Ersthelfer viel zu gefährlich! Wählen Sie sofort den Notruf 112 und überlassen Sie die Rettung des Vergifteten dem Fachpersonal, das über entsprechende Geräte (Atemschutzmasken, Beatmungsgeräte et cetera verfügt!
Autor: Uli Kraft; Dr. med. Martina Waitz, erstellt am 28.10.04; zuletzt aktualisiert am 21.09.11