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Die Methode

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Beim sogenannten einzeitigen Verfahren wird das Implantat unter örtlicher Betäubung in den Kiefer eingebracht und mit einer provisorischen Krone versehen.

Man nennt diese Methode deshalb einzeitig, weil kein zweiter kieferchirurgischer Eingriff zur vollen Funktion des Implantats erforderlich ist.

 

Bis zur endgültigen Einheilung (Osseointegration) der künstlichen Wurzel dauert es im Unterkiefer circa drei Monate, im Oberkiefer circa vier bis sechs Monate. In dieser Zeit kann das Implantat schon provisorisch versorgt werden, darf aber nicht voll belastet werden. Nach der Einheilzeit kann die endgültige Suprakonstruktion (der Zahnersatz, der auf den Implantatpfosten gesetzt wird), nämlich Krone, Brücke und Prothese, eingegliedert werden.

 

Sofortimplantate

Eine Sonderform des einzeitigen Verfahrens ist das Sofortimplantat, das in die frische Wunde nach einer Zahnentfernung (Extraktion) oder einem Unfall eingesetzt wird. Der Vorteil ist hier der Erhalt der vorhandenen Hart- und Weichgewebe und die schnelle Behandlung des Patienten in nur einer OP-Sitzung. Auch hier sollte das Implantat möglichst belastungsfrei einheilen.

 

Sind die Knochenverhältnisse nicht optimal oder liegt eine Knocheninfektion vor, wird erst nach vollständiger Ausheilung implantiert. Der Vorteil ist hierbei eine weitgehend ausgeheilte homogene Knochenstruktur, der Nachteil für den Patienten allerdings die zeitliche Überbrückung mit einem Provisorium, meist in Form einer Interimsprothese.

erstellt am 25.02.03; zuletzt aktualisiert von Dr. med. dent. Eva-Katharina Essig am 24.10.11

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich e.V.

 
 
 

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