Eine systematische Entfernung aller verlagerten Zähne zur Vorbeugung gilt heute als überholte Meinung.
Wohl kein chirurgischer Eingriff ist in einer Zahnarztpraxis von den Patienten mehr gefürchtet als die Entfernung von Weisheitszähnen. Dabei lässt sich dieser Eingriff von seiner Schwere und Komplikationsanfälligkeit nicht pauschal beurteilen.
Die oberen Weisheitszähne lassen sich meist problemlos chirurgisch entfernen und bereiten selten Wundheilungsstörungen. Manchmal kann eine weit hinten im Kiefer liegende Position und die Nähe zur Kieferhöhle diesen Eingriff erschweren beziehungsweise vom Arzt entsprechendes Geschick verlangen.
Bei den unteren Weisheitszähnen unterscheidet man im Bezug auf die Schwierigkeit des Eingriffs
- retinierte Zähnen, also Zähne, die regelrecht im Kiefer stehen (meist mit voller Wurzelausbildung), aber meist aus Platzmangel nicht in die Zahnreihe durchgebrochen sind.
- verlagerte Zähnen, also Zähne, die schief im Kiefer liegen und entweder vollständig im Knochen liegen oder nur mit einem kleinen Teil der Zahnkrone in die Mundhöhle ragen.
- Zähne mit abnormer Wurzelkrümmung beziehungsweise einem Hineinragen oder Umschließen des Unterkiefer-Nerv-Blugefäß-Kanals.
- eine Kombination oben aufgeführter Anomalien.
Auch bei sorgfältiger Operation sind Komplikationen wie Verletzung des Unterkiefernervs (Taubheitsgefühl oder Kribbeln im entsprechenden Unterlippen-Mundwinkelbereich, Gefühllosigkeit der entsprechenden Zähne), Verletzung von Teilen des Zungennervs (Taubheitsgefühl, Geschmacksstörungen) und Verletzung des Hauptblutgefäßes mit der Gefahr einer starken (Nach-) Blutung möglich.
erstellt am 25.02.03; zuletzt aktualisiert von Dr. med. dent. Eva-Katharina Essig am 24.10.11
Quelle: Schwenzer, N., Ehrenfeld, M. (Hrsg): Zahnärztliche Chirurgie. Stuttgart: Thieme, 2000