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Ärztin mit Spritze

Die moderne Medizin macht's möglich

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Operationen, die noch vor wenigen Jahren mit einem längeren Krankenhausaufenthalt verbunden waren, können mittlerweile ambulant in der Praxis oder in einer Klinik durchgeführt werden. Und das auf höchstem medizinischen Niveau, ohne Verzicht auf Sicherheit.

 

Nach der OP nach Hause

TK-Versicherte können den medizinischen Fortschritt nutzen. Wer sich ambulant operieren lässt, verbringt schon die erste Nacht im eigenen Bett anstatt im Krankenhaus. In gewohnter Umgebung und unter vertrauten Menschen schaffen sich Patienten so ein ideales Umfeld für die schnelle Genesung. Sich zu Hause erholen heißt: Der Patient schläft und empfängt Besuch, wann und wie lange er will. Dabei wird er von einer Person seines Vertrauens betreut.

 

Keine Infektion mit Krankenhauskeimen

Bei ambulanten Operationen kommt es selten zu Wundinfektionen. Der kurze Aufenthalt in Praxis oder Krankenhaus verringert die Gefahr, sich mit Krankenhauskeimen zu infizieren.

 

Gemeinsam Entscheiden

Betroffene haben ein größeres Mitspracherecht - abhängig von der geplanten Operation:

 

  • freie Wahl des Vertragsarztes, der die Operation durchführen soll
  • individuelle Planung des Operationstermins
  • individuelle Organisation der häuslichen Nachsorge entsprechend der eigenen Bedürfnisse

 

Die Patienten tragen aber auch mehr Verantwortung als bei einem stationären Eingriff. So müssen sie beispielsweise am Operationstag - wenn nötig - nüchtern in die Praxis oder Klinik kommen und später zu Hause alle ärztlichen Verordnungen - zum Beispiel Bettruhe - einhalten und darauf achten, ob besondere Veränderungen auftreten.

 

TK übernimmt die Kosten

Die vertraglich vereinbarten Kosten für alle gängigen und medizinisch notwendigen ambulanten Operationen werden von der TK übernommen. Sie brauchen beim Vertragsarzt nur Ihre TK-Versichertenkarte vorzulegen.

 

Gegebenenfalls wird bei einer ambulanten OP die Praxisgebühr fällig. Alle im Zusammenhang mit der Operation notwendigen vertragsärztlichen Leistungen rechnet der Arzt über die Karte ab.

Autor: Dr. med. Susanne Holthausen, erstellt am 10.05.06; zuletzt aktualisiert am 24.08.11

 
 
 

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