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junge Frau sitzt auf Treppe

Der Beipackzettel

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Gegenanzeigen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Mitteln - die Packungsbeilage informiert umfangreich über das Arzneimittel. Und obwohl der Beipackzettel in patientenverständlicher Sprache formuliert sein soll, sind viele Begriffe nicht ohne Weiteres verständlich.

Im Folgenden werden die einzelnen Abschnitte des Beipackzettels erläutert.

 

Zusammensetzung 

Die Zusammensetzung beschreibt, welche Wirkstoffe in welchen Mengen und welche Hilfsstoffe das Medikament enthält. Außerdem erfährt der Patient die sogenannte Darreichungsform, ob es sich also zum Beispiel um Tabletten, Zäpfchen oder Tropfen handelt.

 

Anwendungsgebiete 

Unter der Rubrik Anwendungsgebiete (medizinisch: Indikationen) werden die Krankheiten oder Beschwerden genannt, zu deren Behandlung das Medikament geeignet und von den Behörden zugelassen ist.

 

Gegenanzeigen 

Unter Gegenanzeigen (medizinisch: Kontraindikationen) werden die Krankheiten und Umstände aufgelistet, bei denen das Medikament nicht eingesetzt werden darf.

 

Nebenwirkungen 

Die Nebenwirkungen sind jene unerwünschten Wirkungen eines Medikaments, die trotz richtiger Anwendung und Dosierung auftreten können, aber nicht müssen. Werden Angaben über die Häufigkeit möglicher Nebenwirkungen gemacht, so bedeutet:

 

  • Sehr häufig: Die Wahrscheinlichkeit dieser Nebenwirkung beträgt mehr als zehn Prozent, also mehr als zehn von 100 Patienten.
  • Häufig: Die genannten Nebenwirkungen sind bei ein bis zehn Prozent der Anwender möglich, also ein bis zehn Patienten von 100 Patienten
  • Gelegentlich: Die Wahrscheinlichkeit einer Nebenwirkung liegt zwischen 0,1 und einem Prozent, also ein bis zehn Prozent von 1000 Patienten
  • Selten: Bei 0,01-0,1Prozent, also ein bis zehn Patienten von 10.000 Patienten
  • Sehr selten: Die Nebenwirkungen treten seltener auf als 0,01Prozent, also weniger als jeder 10.000ste Patient. Hierzu gehören auch Einzelfälle.

 

Tritt eine unerwünschte Wirkung neu auf, melden Arzt oder Apotheker diese. Der Hersteller muss diese neu aufgetretene Nebenwirkung dann in den Beipackzettel aufnehmen.

 

Wechselwirkungen mit anderen Mitteln 

Wechselwirkungen können auftreten, wenn das Medikament gemeinsam mit anderen Medikamenten, Nahrungsmitteln oder Getränken eingenommen wird. An dieser Stelle der Packungsbeilage werden alle Substanzen genannt, die bei gleichzeitiger Einnahme mit dem Arzneimittel eine veränderte Wirkung hervorrufen können. Dies kann zum einen eine Wirkverstärkung bzw. Abschwächung oder der Verlust der Arzneimittelwirkung sein.

 

Dosierungsanleitung 

Die Dosierungsanleitung informiert über die Höhe der Einzeldosis und die Abstände, in denen das Medikament eingenommen werden sollte. Die allgemeinen Angaben der Dosierungsanleitung gelten nur, sofern das Medikament nicht vom Arzt anders verordnet wurde. Die Anweisung des Arztes kann teilweise erheblich von der Dosierungsanleitung in der Packungsbeilage abweichen. Bei Unsicherheit über die richtige Dosierung fragen Sie vor der Anwendung Ihren Arzt oder Apotheker.

 

Art und Dauer der Anwendung 

Der Abschnitt "Art und Dauer der Anwendung" informiert darüber, auf welche Art und Weise (zum Beispiel zerkaut oder unzerkaut) und wie lange das Arzneimittel eingenommen werden soll. Außerdem erfahren Sie, ob das Medikament zu einer bestimmten Tageszeit einzunehmen ist und ob die Einnahme vor, zu, nach oder unabhängig von den Mahlzeiten erfolgen kann. Nur bei der Einhaltung der Empfehlungen zu Art und Dauer der Anwendung kann das Arzneimittel optimal wirken.

Autor: Dr. med. Andrea Knipp-Selke, erstellt am 23.04.03; zuletzt aktualisiert von Annette Mende am 30.08.11

Quelle: Thürmann PA: Unerwünschte Arzneimittelwirkungen - Diagnostik und Bewertung. Pathologe 2006, 27:6-12

 
 
 

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