Nach Ablauf des aufgedruckten Verfallsdatums sollen Arzneimittel nicht mehr angewendet werden.
Es empfiehlt sich, die Hausapotheke einmal jährlich zu sichten und die verfallenen Medikamente auszusortieren. Auch Präparate, deren Farbe oder Geruch sich verändert haben sowie solche mit äußerlich sichtbaren Defekten, zum Beispiel Rissen, gehören entsorgt.
Auf keinen Fall sollten Medikamente in die Toilette oder den Ausguss geschüttet werden, da dies zu vermeidbaren Belastungen des Abwassers und der Umwelt führt. Laut einer Umfrage der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) gaben 20 Prozent der Befragten an, Medikamente auch über das Abwasser zu entsorgen.
Vorzuziehen ist die fachgerechte Entsorgung über die Apotheke. Auch Recyclinghöfe oder Schadstoffmobile entsorgen Medikamente kostenlos. Wichtig ist, dass der Medikamenten-Müll nicht in die Hände von Unbefugten oder spielenden Kindern gerät.
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Die Landesapothekerkammer in Baden-Württemberg empfiehlt die Entsorgung über den Restmüll. Die ABDA rät den Verbrauchern, alte Medikamente über die Apotheke zu entsorgen, auch wenn dies nur eine Serviceleistung der Apotheke ist und die Kunden keinen Rechtsanspruch darauf haben.
Autor: Dr. med. Andrea Knipp-Selke, erstellt am 23.04.03; zuletzt aktualisiert von Dr. med. Susanne Holthausen am 24.10.11
Quelle: ABDA