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Der Arzt kann alle Vertragsleistungen über die TK-Versichertenkarte abrechnen.

Dies sind alle zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen vereinbarten Leistungen. Für Sie bedeutet das: Ihnen entstehen keine Kosten für die Behandlung, außer der Praxisgebühr.

 

Zu den Vertragsleistungen gehören selbstverständlich die erforderliche ärztliche Diagnostik und Therapie. Heutzutage können schon viele Operationen ambulant, also durch den Arzt in seiner Praxis, erbracht werden. Auch diese Leistungen zählen zu den Vertragsleistungen. Sie können also direkt über die TK-Versichertenkarte abgerechnet werden.

 

Darüber hinaus zählen bestimmte Leistungen wie zum Beispiel die Kinder- und Jugendfrüherkennungsuntersuchungen, die Krebsfrüherkennung für Frauen und Männer sowie die Gesundheitsuntersuchung (Gesundheits-Check-up) zu den Vertragsleistungen.

 

Nicht zu den Vorsorgeleistungen gehören Untersuchungen aufgrund eines konkreten Krankheitsverdachtes. Das kann zum Beispiel die Untersuchung einer von Ihnen festgestellten Hautveränderung sein. Auch wenn sich bei der Untersuchung herausgestellt, dass bei Ihnen keine Erkrankung vorliegt, kann der Arzt die Untersuchung dennoch über die TK-Versichertenkarte abrechnen.

erstellt am 01.01.04; zuletzt aktualisiert am 25.05.11

Quelle: TK

 
 
 

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