Übernimmt die TK Kosten für die Behandlung beim Heilpraktiker?
Nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen gehören Heilpraktiker nicht zu den Berufsgruppen, die ihre Behandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen dürfen. Daher dürfen wir leider keine Kosten für die Behandlung beim Heilpraktiker übernehmen.
Erweitern Sie die TK-Leistungen mit einem Zusatz- oder Wahltarif, der auch die Kosten für Naturheilverfahren und Natur-Arznei abdeckt.
| Wahltarife & Zusatzversicherungen | Leistungen & Services |
|---|---|
| Alternative Medizin | Homöopathie |
erstellt am 04.02.09; zuletzt aktualisiert am 08.05.12
Quelle: TK