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Im Regelfall muss der Vertragsarzt über die TK-Versichertenkarte abrechnen, wenn Sie die Karte vor Behandlungsbeginn vorlegen. In Ausnahmefällen ist aber auch eine private Abrechnung möglich.

Eine solche Ausnahme ist zum Beispiel gegeben, wenn Sie vor Beginn der Behandlung schriftlich einen privaten Behandlungsvertrag mit dem Arzt abgeschlossen haben. Als TK-Versicherter haben Sie die Möglichkeit, sich für das Modell der Kostenerstattung zu entscheiden. Dann übernimmt die TK bei einer Behandlung durch einen Vertragsarzt die Kosten für die Vertragsleistung abzüglich der gegebenenfalls anfallenden Praxisgebühr.

 

Daneben bieten viele Ärzte individuelle Gesundheitsleistungen, sogenannte IGEL-Leistungen, privat an. Auch für diese Leistungen muss vor Behandlungsbeginn ein privater Behandlungsvertrag abgeschlossen werden.

 

Nachdem Ihr Arzt Sie über die geplante IGEL-Leistung informiert hat, wird er Ihnen einen privaten Behandlungsvertrag vorlegen. Diesen sollten Sie sich in Ruhe, gegebenenfalls auch zu Hause, durchlesen. Bei Fragen sollten Sie Ihren Arzt noch einmal ansprechen. Außerdem helfen Ihnen auch die Mitarbeiter Ihrer TK-Geschäftsstelle gerne weiter.

erstellt am 01.01.04; zuletzt aktualisiert am 04.05.12

Quelle: TK

 
 
 

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