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Alle Leistungen, die vom Arzt abgerechnet werden können, sind in einem Leistungskatalog aufgeführt.

Dieser gilt für alle gesetzlich versicherten Patienten. Jede Leistung hat eine eigene Abrechnungsziffer.

 

Jede Abrechnungsziffer hat eine eigene Punktmenge, die abgerechnet wird.

 

Am Ende eines Quartals rechnet der Arzt alle Abrechnungsziffern und damit die Punktmenge mit seiner Kassenärztlichen Vereinigung ab. Dort werden die Leistungen geprüft und zusammengefasst. Dann wird eine Gesamtrechnung für die jeweilige Krankenkasse erstellt.

erstellt am 01.01.04; zuletzt aktualisiert am 17.02.12

Quelle: TK

 
 
 

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