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Herzförmiges Kleeblatt und ein Organspendeausweis

Transplantationsgesetz

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Seit 1997 legt das Transplantationsgesetz fest, unter welchen Voraussetzungen Organe entnommen und verpflanzt werden dürfen. Am 22. März 2012 berieten die Abgeordneten des Bundestages über eine Änderung.

Künftig sollen die Bürgerinnen und Bürger häufiger als bisher mit der Frage konfrontiert werden, ob sie einer Organ- und Gewebespende zustimmen oder nicht.

 

Wozu das Gesetz?

Wer sich für eine Organspende entscheidet, muss frei sein von Angst vor Missbrauch. Deshalb hat der Gesetzgeber 1997 im Transplantationsgesetz festgelegt, wer Organe entnehmen darf und unter welchen Voraussetzungen. Das Transplantationsgesetz regelt die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben und stellt den Organhandel unter Strafe. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages entschieden damals nach jahrelanger Diskussion ohne Fraktionszwang.

 

In den letzten Monaten haben die Abgeordneten parteiübergreifend diskutiert, wie man mehr Bürgerinnen und Bürger dazu bewegen könnte, ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende zu Lebzeiten auf einem Organspendeausweis festzuhalten. Am 22. März 2012 verabschiedeten sie mit großer Mehrheit einen fraktionsübergreifenden Änderungsentwurf zum Gesetz. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zum Sommer abgeschlossen sein.

 

Versicherte werden regelmäßig nach ihrer Bereitschaft gefragt

Danach sollen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen künftig verpflichtet werden, ihre Versicherten regelmäßig per Brief um die Entscheidung zur Organspende zu bitten - zum ersten Mal 2012, dann wieder 2014 und ab 2017 alle fünf Jahre. Zusätzlich sollen die Behörden bei der Ausgabe von Reisepass oder Führerschein über die Organspende informieren. Niemand soll jedoch gezwungen werden, die Entscheidung tatsächlich zu treffen.

 

Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes sollen außerdem Krankenhäuser besser ausgestattet werden, um die Möglichkeiten der Organspende zu erkennen und umzusetzen. Dazu sollen in den Krankenhäusern, die für eine Organentnahme infrage kommen, spezielle Transplantationsbeauftragte etabliert werden.

 

Das Gesetz soll auch die Lebendspender künftig rechtlich und finanziell besser absichern. Denn auch wenn das medizinische Risiko für Menschen gering ist, die eine ihrer Nieren oder einen Teil ihrer Leber gespendet haben, ist der Eingriff bisher doch oft mit Einbußen wie zum Beispiel Verdienstausfall verbunden.

 

Zustimmungsregelung wird zur Entscheidungsregelung

Bisher gilt in Deutschland die Zustimmungsregelung. Das bedeutet: Einem Verstorbenen dürfen nur dann Organe oder Gewebe entnommen werden, wenn er der Organ- oder Gewebeentnahme zu Lebzeiten zugestimmt hat. Der Wille des Verstorbenen gilt über seinen Tod hinaus. Ist der Wille nicht bekannt, entscheiden die nächsten Angehörigen. Wie die Ärzte auch, sind sie verpflichtet, dies im Sinne des Verstorbenen zu tun. Sie müssen also herausfinden, was vermutlich der Wille des Toten gewesen wäre. Nur wenn das nicht möglich ist, entscheiden die Angehörigen nach eigenem Ermessen.

 

Diese Regelung wird auch mit den kommenden Änderungen am Transplantationsgesetz weiter gelten. Geändert wird lediglich, dass die Bürgerinnen und Bürger häufiger und direkter darum gebeten werden, sich pro oder contra Organ- und Gewebespende zu entscheiden. Dieser Weg wird deshalb "Entscheidungsregelung" genannt.

 

Kein Konsens für die Widerspruchsregelung

Die Widerspruchsregelung besagt: Wer der Organentnahme nicht aktiv widersprochen hat, wird automatisch zum Organspender, wenn sonst alle Voraussetzungen erfüllt sind. Eine solche Regelung gilt zum Beispiel in Spanien und Österreich. In Deutschland weisen Kritiker unter anderem darauf hin, dass eine solche Regelung zu weitgehend in die Entscheidungsfreiheit eingreifen würde und dadurch nicht verfassungskonform wäre. Die Widerspruchsregelung fand daher auch keinen Konsens in den Beratungen der Abgeordneten.


 

Autor: TK, erstellt am 25.07.11; zuletzt aktualisiert am 16.05.12

Quelle: Informationen aus dem Bundesministerium für Gesundheit vom 26.01.2012, Medienservice TK 2011, TK-Broschüre "Entscheidung fürs Leben - Organspender und ihre Angehörigen", 2009;

 
 
 

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