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Untersuchung im Krankenhaus

Wenn Angehörige über die Organspende entscheiden

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Stirbt ein Mensch im Krankenhaus den so genannten Hirntod, kann er Organspender werden. Hat er sich nicht zu Lebzeiten pro oder contra Organspende festgelegt, müssen seine Angehörigen nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden. Maßgebend ist, was der Tote gewollt hätte.

Nur wenige Menschen können nach ihrem Tod Organspender werden. Denn Organe spenden können nur Tote, die durch einen Hirntod sterben und deren Kreislauf auf der Intensivstation künstlich aufrechterhalten wird. Vom Hirntod spricht man, wenn das Gehirn vollständig und unumkehrbar vor den anderen Organen versagt. Experten schätzen, dass dies nur bei ein bis zwei von hundert im Krankenhaus verstorbenen Menschen der Fall ist.

 

Es trifft Menschen in jedem Alter - und fast immer kommt es unerwartet. Zum Beispiel, wenn ein Unfall, eine plötzliche Gehirnblutung, ein geplatztes oder ein verstopftes Blutgefäß dazu führt, dass das Gehirn nicht mehr durchblutet wird. Dann dauert es nur wenige Minuten, bis die Zellen des Gehirns absterben und der Hirntod eintritt.

 

Schwierige Entscheidung

Die Angehörigen sind bei einem Hirntod im Krankenhaus nicht nur mit dem Tod ihres Familienmitglieds konfrontiert. Sie müssen oft auch eine Entscheidung darüber treffen, ob die Organe des Toten für eine Organspende freigegeben werden sollen.

 

Bei einem Hirntod sind die Ärzte verpflichtet, mit den Angehörigen über eine mögliche Organspende zu sprechen. In deutschen Kliniken ist es üblich, die Angehörigen auch dann zu fragen, wenn der Verstorbene sich eindeutig erklärt hat, zum Beispiel auf dem Organspendeausweis.

 

Gemeinsam mit dem Arzt versuchen die Angehörigen dann, eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen zu treffen. Denn das Transplantationsgesetz legt fest, dass der Wille des Verstorbenen auch nach seinem Tod gilt. Ist er nicht bekannt, versuchen die Ärzte mit den Angehörigen herauszufinden, was der mutmaßliche Wille des Toten gewesen wäre. Dabei unterstützen oft Mitarbeiter der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Das Krankenhaus zieht sie hinzu, wenn ein Patient durch einen Hirntod stirbt.

 

Innere und äußere Todeszeichen

Entschließen sich die Angehörigen gegen eine Organspende, beenden die Ärzte die künstliche Beatmung. Dann steht kurze Zeit später das Herz des Toten still, und bald werden die äußeren Todeszeichen sichtbar: die Totenstarre und die Leichenflecken. Der Tod ist jedoch schon vorher eingetreten - mit dem Hirntod. Der Hirntod ist das innere Todeszeichen. Es ist genauso aussagefähig wie die äußeren Todeszeichen.

 

Fällt die Entscheidung für die Organspende, wird der Kreislauf des Toten noch bis zur Operation für die Organentnahme aufrecht erhalten. Für die Angehörigen, aber auch für die Ärzte und das Pflegepersonal ist das eine schwierige Zeit. Denn der Tote sieht nicht tot aus: Er ist durchblutet, seine Haut ist rosig, und durch die künstliche Beatmung hebt und senkt sich seine Brust, als atme er noch. Die künstliche Beatmung endet erst während der Entnahmeoperation.

 

TK-Broschüre "Entscheidung fürs Leben - Organspender und ihre Angehörigen"

In ihrer Broschüre "Entscheidung fürs Leben - Organspender und ihre Angehörigen" zeigt die TK, unter welch schwierigen Bedingungen die Angehörigen gemeinsam mit den Ärzten zu einer Entscheidung über eine mögliche Organspende kommen. Sie beschreibt, wie Ärzte feststellen, ob eine Organspende überhaupt möglich ist, und nennt gesetzliche Rahmenbedingungen. Sie plädiert dafür, sich noch zu Lebzeiten pro oder contra Organspende zu entscheiden und dies zum Beispiel mit dem Organspendeausweis zu dokumentieren. Vor allem aber würdigt sie diejenigen, die sich trotz dieser schwierigen Situation für eine Organspende entschieden haben.

Autor: Dipl.-Psych. Anne Frobeen, erstellt am 07.12.09; zuletzt aktualisiert am 10.01.11

Quelle: TK-Broschüre "Entscheidung fürs Leben - Organspender und ihre Angehörigen", 2009

 
 
 

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