Ärzte müssen den erklärten Patientenwillen befolgen, auch wenn dies den Tod der Erkrankten bedeuten kann. Für den Umgang mit Patientenverfügungen besteht seit 1. September 2009 mehr Rechtssicherheit.
Die neue Regelung verschafft dem vorab formulierten Willen eines Patienten für den Fall weitgehend Geltung, dass er sich nicht mehr selbst äußern kann. Die Behandlung muss selbst dann abgebrochen werden, wenn die Erkrankung noch heilbar ist.
Im Vorfeld selbst entscheiden
Die sogenannte Patientenverfügung gibt es für denjenigen, der im Vorfeld selbst entscheiden möchte, was im Notfall mit ihm geschieht.
Sie bietet die Möglichkeit, rechtzeitig von seinem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch zu machen. Der Patient legt in der Patientenverfügung fest, welche medizinischen Maßnahmen er wünscht oder ablehnt für den Fall, dass er einmal nicht mehr selbstständig über seine medizinische Behandlung entscheiden kann. Hier können zum Beispiel auch Erklärungen zur Organspende abgegeben werden.
- Seite 1: Die Patientenverfügung
- Seite 2: In eigenen Worten
- Seite 3: Der mutmaßliche Wille
- Seite 4: Regelmäßig aktualisieren
erstellt am 29.05.08; zuletzt aktualisiert am 17.08.11

