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Was nützen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, wenn sie im Fall des Falles nicht gefunden werden?

Im elektronischen Vorsorgeregister kann jeder - online, per Post oder über den Notar - eine Vollmacht hinterlegen. Vorteil für die Gerichte ist, dass sie schneller und einfacher feststellen können, wer im Notfall für einen anderen Menschen Entscheidungen treffen darf.

 

In das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können eingetragen werden:

 

  • Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügungen

 

Durch eine Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger einen anderen Menschen bevollmächtigen, ihre Angelegenheiten zu besorgen, wenn sie durch Unfall, Krankheit oder Alter zu einem späteren Zeitpunkt dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, erklärt das Bundesjustizministerium und die Bundesnotarkammer.

 

Weitere Informationen

Zusätzliche Infos zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) unter dem Stichwort "Betreuungsrecht".

Autor: TK, erstellt am 22.02.05; zuletzt aktualisiert am 26.03.12

 
 
 

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