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Ärzte vor Röntgenbild

Recht auf Zweitmeinung

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Jeder Versicherte hat das Recht, bei Zweifeln an der vorgeschlagenen Therapie einen anderen Arzt aufzusuchen, um sich eine zweite Meinung einzuholen.

Dies ist besonders sinnvoll etwa bei schwerwiegenden Krankheiten, langfristigen Behandlungen oder auch bei planbaren operativen Eingriffen. Hier hilft eine zweite ärztliche Meinung dem Patienten, die Chancen und Risiken der vorgeschlagenen Therapie besser einzuschätzen. Bei Operationen können beispielsweise Nerven und Gefäße geschädigt werden oder Narben und Verwachsungen auftreten. Bei einer medikamentösen Therapie können unerwünschte Nebenwirkungen auftreten, bei einer manuellen Therapie sind Verletzungen möglich. 

 

Um die Entscheidung für eine Therapie zu überprüfen, muss nicht das gesamte diagnostische Verfahren von vorne beginnen. Der Patient hat das Recht, seine gesamten medizinischen Unterlagen wie etwa Untersuchungsbefunde oder Röntgenbilder einzusehen. Die Praxis kann gegen eine Gebühr gegebenenfalls Kopien zur Verfügung stellen.

 

Darüber hinaus haben TK-Versicherte die Möglichkeit, sich bei Zweifeln oder Fragen zur Therapie ihres behandelnden Arztes an das TK-ZweitmeinungsTelefon zu wenden.

erstellt am 05.01.10; zuletzt aktualisiert am 28.03.12

Quelle: TK

 
 
 

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