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Krankenversichert im Studium

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Im Studium sind Sie in der Regel über Ihre Eltern in der Familienversicherung mitversichert. Ansonsten gelten für Studenten Beiträge, die der Gesetzgeber festlegt.

Familienversicherung

Als Student sind Sie in der Regel beitragsfrei bei den Eltern mitversichert, bis Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben. Näheres hierzu finden Sie auf den Seiten zur Familienversicherung.

 

Beiträge nach Ende der Familienversicherung

Für alle Studenten ab 25, die als Studierende pflichtversichert sind, ist der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich festgelegt. Er beträgt bundeseinheitlich 64,77 Euro im Monat für die Krankenversicherung und 11,64 Euro für die Pflegeversicherung. Haben Sie keine Kinder und sind mindestens 23 Jahre alt ist, zahlen Sie einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung, nämlich 13,13 Euro.

 

Bekommen Sie BAföG, können Sie einen Beitragszuschuss erhalten.

 

Wann ist eine Versicherung als Studierende/r nicht möglich?

Sind Sie hauptberuflich selbstständig tätig, können Sie sich nicht als Student/in versichern. Das gilt auch, wenn Sie bereits anderweitig krankenversichert sind, zum Beispiel als Arbeitnehmer/in oder Empfänger/in von Arbeitslosengeld. Die TK benötigt Ihre schriftliche Angabe, dass dies nicht auf Sie zutrifft, um Sie als Student/in versichern zu können.

 

Duale Studiengänge

Ein dualer Studiengang kombiniert die Ausbildung an einer Fachhochschule mit einer betrieblichen Berufsausbildung. Als Teilnehmer eines solchen Studiengangs gelten Sie seit Anfang 2012 in der Sozialversicherung als Auszubildender, wenn Sie eine Vergütung wie Arbeitsentgelt, Studienbeihilfe oder ein Stipendium erhalten. Bekommen Sie keine Vergütung, erfolgt die Krankenversicherung als Student. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt es beim Status als Auszubildender.

 

 

Wann endet die Pflichtversicherung als Student?

In der Regel endet die Pflichtversicherung als Student/in, wenn Sie Ihr Studium abschließen oder das 14. Fachsemester beenden, spätestens aber in dem Semester, in dem Sie 30 Jahre alt werden. In Ausnahmefällen kann die Versicherung als Student/in jedoch weiterbestehen - zum Beispiel, wenn Sie länger krank sind, ein Kind bekommen und es betreuen müssen oder Sie auf dem zweiten Bildungsweg die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium erwerben. Wenden Sie sich in solchen Ausnahmenfällen an die TK.

 

Wenn die Pflichtversicherung als Student endet, können Sie sich eventuell freiwillig bei der TK weiterversichern. Reichen Sie uns dazu eine entsprechende schriftliche Erklärung ein. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer TK vor Ort oder vom TK-ServiceTeam unter 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).

 

So zahlen Sie die Beiträge

Am einfachsten ist es, wenn Sie der TK eine Einzugsermächtigung für die Beiträge erteilen. Dann ist eine monatliche Zahlung möglich. Wer keine Einzugsermächtigung unterschreiben möchte, muss die Beiträge für das Semester im Voraus zahlen.

 

Wichtig für ausländische Studenten

Kommen Sie aus einen EU-Staat und sind bereits in Ihrem Heimatland versichert, müssen Sie sich in Deutschland nicht versichern. Mit Ihrer europäischen Krankenversicherungskarten können Sie direkt zu einem Arzt gehen. Studenten aus anderen Ländern müssen sich jedoch in Deutschland versichern.

erstellt am 14.08.11; zuletzt aktualisiert am 05.01.12

Quelle: TK

 
 
 

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