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Entgeltersatzleistungen

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Haben Sie 2011 Entgeltersatzleistungen erhalten, zum Beispiel Mutterschaftsgeld, Krankengeld oder Verletztengeld? Dann müssen Sie diese Zahlungen in Ihrer Steuererklärung für 2011 angeben. Ab 2011 übermittelt die TK als zuständiger Sozialversicherungsträger die Nachweise dafür direkt an das Finanzamt.

Entgeltersatzleistungen sind Geldleistungen, die die Sozialversicherungsträger an Arbeitnehmer als Ersatz für entgangenes Arbeitseinkommen bezahlen. Dazu gehört zum Beispiel das Krankengeld bei längerer Krankheit, das Verletztengeld nach Unfällen oder das Mutterschaftsgeld bei Schwangerschaft. Auch aus anderen Zweigen der Sozialversicherung können Sie Entgeltersatzleistungen erhalten. So zahlt die Arbeitslosenversicherung zum Beispiel das Arbeitslosengeld I oder das Insolvenzgeld für Arbeitnehmer aus.

 

So gelangen die Daten ans Finanzamt

Erhalten Sie Entgeltersatzleistungen, müssen Sie sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Bisher mussten Sie darüber hinaus dem Finanzamt auch eine Bescheinigung über die gezahlten Leistungen zur Verfügung stellen. Das hat sich geändert: Für Steuererklärungen ab 2011 brauchen Sie keinen Beleg mehr an das Finanzamt schicken, sondern geben lediglich den erhaltenen Betrag in der Steuererklärung an.

 

Der Grund: Ab 2011 schreibt der Gesetzgeber vor, dass der für die Entgeltersatzleistung zuständige Sozialversicherungsträger die Daten über die gezahlten Beträge direkt auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermittelt. Das geschieht jeweils bis zum 28. Februar des Folgejahres, also erstmalig zum 28. Februar 2012.

 

Haben Sie im Jahr 2011 Entgeltersatzleistungen von der TK bekommen, wird die TK dazu Ihre Steuer-Identifikationsnummer bei der Finanzverwaltung erfragen, falls diese der TK nicht schon vorliegt. Anschließend gibt sie die Angaben über die gezahlten Entgeltersatzleistungen an die Finanzbehörde weiter. Natürlich erhalten Sie danach eine Information über die übermittelten Daten von der TK.

 

Ab 2012 gilt: Liegt der TK Ihre Steuer-Identifikationsnummer noch nicht vor, erhalten Sie zusammen mit den Unterlagen für die Entgeltersatzleistungen eine entsprechende Erklärung. Diese Erklärung füllen Sie aus und geben sie zusammen mit den anderen Unterlagen an die TK zurück.

 

Zahlungen für das Vorjahr

Stichtag für die Zahlungen des laufenden Jahres ist jeweils der 10. Januar. Das bedeutet: Hat die TK Ihnen bis zum 10. Januar 2011 Entgeltersatzleistungen für das Jahr 2010 oder für frühere Jahre gezahlt, ordnet sie diese Zahlungen dem Jahr 2010 zu.

 

Entgeltersatzleistungen für 2010, die die TK Ihnen erst nach dem 10. Januar 2011 gezahlt hat, berücksichtigt das Finanzamt dagegen für das Jahr 2011. Haben Sie diese Zahlungen bereits in Ihrer Steuererklärung 2010 angegeben, sollten Sie sich an das Finanzamt oder Ihren Steuerberater wenden, damit Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen.

 

Tipps: Steuerlast mindern

Wenn Sie der TK im laufenden Jahr Entgeltersatzleistungen zurückerstattet haben, sollten Sie dies in der Steuererklärung angeben, denn das kann die Steuerlast mindern.

 

Auch wenn Sie Kranken- oder Verletztengeld erhalten und in dieser Zeit eine Rente bekommen, muss das Finanzamt Ihre Steuerpflicht neu beurteilen. Auch das kann sich steuermindernd auswirken. Fügen Sie in diesem Fall Ihrer Steuererklärung den Rentenbescheid oder die Mitteilung Ihres Rentenversicherungsträgers über die Rentennachzahlung bei.

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erstellt am 13.12.11

Quelle: TK

 
 
 

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