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Pfändungsfreigrenzen

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Als Arbeitgeber müssen Sie bei einer Lohnpfändung das zu pfändende Einkommen Ihres Beschäftigten ausrechnen. Hierbei ist die sogenannten Pfändungsfreigrenze wichtig, die der Gesetzgeber festlegt.

Ein Arbeitnehmer, der Schuldner geworden ist, hat Anspruch auf einen Freibetrag seines Nettoeinkommens, der nicht gepfändet werden darf. Damit soll er weiterhin seine Existenz sichern können. Durch weitere im Haushalt lebende Personen steigt der Freibetrag an.

 

Beträge, die über der Freigrenze liegen, werden in Teilen gepfändet. Ab einem bestimmten Höchstbetrag ist das gesamte über der Freigrenze liegende Einkommen zu pfänden - egal, wie viele unterhaltspflichtige Personen im Haushalt leben.

 

Pfändungsfreigrenzen und Höchstbetrag

vombismonatliche FreigrenzeHöchstbetrag
1.7.20111.028,89 Euro3.145,15 Euro
1.7.200530.6.2011985,15 Euro3.020,06 Euro

 

Eine genaue Übersicht samt der pfändbaren Beträge finden Sie in der offiziellen Bekanntmachung des Justizministeriums zu den Pfändungsfreigrenzen.

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Autor: TK, erstellt am 20.06.11

 
 
 

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