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Inhaltsnavigation zum Thema Schlichtungs- und Gutachterstellen

Das Schlichtungsverfahren

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Wenn Sie eine außergerichtliche Lösung anstreben, ist das Schlichtungsverfahren der beste Weg.

Schlichtungsstellen für vermutete ärztliche Behandlungsfehler finden Sie bei der jeweiligen Ärztekammer. Für zahnärztliche Behandlungsfehler ist die Zahnärztekammer der richtige Ansprechpartner. Die entsprechenden Adressen erhalten Sie auf den Folgeseiten.

 

Was passiert bei einer Schlichtung?

Die Schlichtungsstelle bemüht sich um eine außergerichtliche Klärung von Streitfällen, denen Schadenersatzforderungen von Patienten zu Grunde liegen.

 

Das Schlichtungsverfahren ist ausschließlich für den Patienten und die behandelnden Ärzte bestimmt. Die TK kann Sie in dem laufenden Verfahren nicht unterstützen.

 

Wie leite ich eine Schlichtung ein?

Sie können sich mit einem formlosen Antrag an die Schlichtungsstelle wenden. Dieser muss allerdings eine genaue Schilderung des Sachverhaltes aus Ihrer Sicht beinhalten. Alles weitere veranlasst dann die Schlichtungsstelle.

 

Die Bearbeitungszeit bis zum abschließenden Gutachten beträgt erfahrungsgemäß etwa zwölf bis achtzehn Monate. Der Gutachter trägt alle notwendigen Unterlagen zusammen. Das ist häufig sehr zeitaufwendig. Sie selber brauchen nichts weiter zu unternehmen und können das Ende des Verfahrens abwarten.

 

erstellt am 16.09.08; zuletzt aktualisiert am 20.05.11

Quelle: TK

 
 
 

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