Vorgehen bei ärztlichen Behandlungsfehlern

Um Behandlungsfehler nachzuweisen, ist immer ein medizinisches Gutachten erforderlich. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, ein Gutachten einzuleiten.

 

Zum einen können Sie ein Schlichtungsverfahren über eine Schlichtungsstelle der Ärzte veranlassen, zum anderen ein medizinisches Gutachten über den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erstellen lassen. Mehr dazu erfahren Sie auf den nächsten Seiten.

 

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