Über neue Entwicklungen rund um die Antragstellung auf Bundesebene informieren die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Vertretungen der Selbsthilfe.
Bundesorganisationen der Selbsthilfe können von den Krankenkassen sowohl pauschal gefördert werden als auch Zuschüsse zu Projekten erhalten. Ab dem Förderjahr 2008 sind separate Anträge an unterschiedliche Ansprechpartner zu stellen für die:
Pauschale Förderung (Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung)
Projektförderung (Kassenindividuelle Förderung)
Hier erhalten Sie die:
Erläuterungen zur Abgrenzung zwischen Pauschal- und Projektförderung (PDF, 8 KB, nicht barrierefrei)
Informationen des VdEK zur Selbsthilfeförderung durch die gesetzliche Krankenversicherung
(Download, PDF-Datei, 91 KB)
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Die Pauschalförderung der Selbsthilfe erfolgt durch die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung. Ein Antrag reicht aus, um eine pauschale Förderung zu beantragen. Die Antragsfrist für die pauschale Förderung ist der 31. Dezember des laufenden Jahres für das Folgejahr.
Ihre Ansprechpartnerin
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe
c/o VdEK
Frau Karin Niederbühl
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Anträge für die kassenartenübergreifende Förderung (pauschal/institutionell)
- Antragsformular

- Strukturerhebungsbogen

- Datenverwendungserklärung

- Erklärung Neutralität und Unabhängigkeit

- Verwendungsnachweis
- Anschriften

Kassenindividuelle Förderung auf Bundesebene
Die kassenindividuelle Förderung erfolgt als Projektförderung. Die im Rahmen der kassenindividuellen Selbsthilfeförderung beantragten Vorhaben müssen sich inhaltlich von den Aufgaben, die zum laufenden Betrieb einer Selbsthilfegruppe gehören, unterscheiden. Dazu zählen zum Beispiel Raumkosten, Personalkosten oder Büroausstattung.
Ihr Ansprechpartner
Techniker Krankenkasse
Frau Frauke Claußen
Bramfelder Str. 140
22305 Hamburg
Telefon: 040 - 69 09-11 24
Fax: 040 - 69 09-811 24
Anträge für die kassenindividuelle Förderung (Projekte)
- Antragsformular

- Strukturerhebungsbogen

- Datenverwendungserklärung

- Erklärung Neutralität und Unabhängigkeit

- Verwendungsnachweis
- Anschriften

Förderung landesweiter Organisationen, Kontaktstellen und örtlicher Gruppen
Das Förderverfahren auf der regionalen Ebene und der Landesebene wird entsprechend der Gegebenheiten vor Ort unterschiedlich praktiziert. Die TK möchte Selbsthilfegruppen, -organisationen und Kontaktstellen schnell und sachgerecht fördern. Bitte verwenden Sie deshalb die Antragsvordrucke und Kontaktadressen in den einzelnen Ländern.
Weiterführende Informationen zur örtlichen und landesweiten Förderung finden Sie auf den Seiten der TK-Landesvertretungen.
erstellt am 04.12.07; zuletzt aktualisiert am 23.11.11
Quelle: TK