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Hand mit Stift

Förderung bundesweiter Selbsthilfeorganisationen

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Über neue Entwicklungen rund um die Antragstellung auf Bundesebene informieren die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Vertretungen der Selbsthilfe.

Bundesorganisationen der Selbsthilfe können von den Krankenkassen sowohl pauschal gefördert werden als auch Zuschüsse zu Projekten erhalten. Ab dem Förderjahr 2008 sind separate Anträge an unterschiedliche Ansprechpartner zu stellen für die:

 

  • Pauschale Förderung (Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung)

  • Projektförderung (Kassenindividuelle Förderung)

 

Hier erhalten Sie die:

 

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Die Pauschalförderung der Selbsthilfe erfolgt durch die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung. Ein Antrag reicht aus, um eine pauschale Förderung zu beantragen. Die Antragsfrist für die pauschale Förderung ist der 31. Dezember des laufenden Jahres für das Folgejahr.

 

Ihre Ansprechpartnerin

GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe
c/o VdEK
Frau Karin Niederbühl
Askanischer Platz 1
10963 Berlin

 

Anträge für die kassenartenübergreifende Förderung (pauschal/institutionell)

 

 

Kassenindividuelle Förderung auf Bundesebene

Die kassenindividuelle Förderung erfolgt als Projektförderung. Die im Rahmen der kassenindividuellen Selbsthilfeförderung beantragten Vorhaben müssen sich inhaltlich von den Aufgaben, die zum laufenden Betrieb einer Selbsthilfegruppe gehören, unterscheiden. Dazu zählen zum Beispiel Raumkosten, Personalkosten oder Büroausstattung.

 

Ihr Ansprechpartner

Techniker Krankenkasse

Frau Frauke Claußen

Bramfelder Str. 140

22305 Hamburg

 

Telefon: 040 - 69 09-11 24

Fax: 040 - 69 09-811 24

 

Anträge für die kassenindividuelle Förderung (Projekte)

 

 

Förderung landesweiter Organisationen, Kontaktstellen und örtlicher Gruppen

Das Förderverfahren auf der regionalen Ebene und der Landesebene wird entsprechend der Gegebenheiten vor Ort unterschiedlich praktiziert. Die TK möchte Selbsthilfegruppen, -organisationen und Kontaktstellen schnell und sachgerecht fördern. Bitte verwenden Sie deshalb die Antragsvordrucke und Kontaktadressen in den einzelnen Ländern.

 

Weiterführende Informationen zur örtlichen und landesweiten Förderung finden Sie auf den Seiten der TK-Landesvertretungen.

 

erstellt am 04.12.07; zuletzt aktualisiert am 23.11.11

Quelle: TK

 
 
 

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