Expertenchat: Zahnersatz

Am 25. März beantworteten Mediziner und Experten der TK im TK-Expertenchat Ihre Fragen zum Thema Zahnersatz. Das Chatprotokoll mit allen Fragen und Antworten der Experten.

 

Zahnersatz gibt es in vielfältigen Arten: Von Kronen über Brücken oder Teilprothesen bis hin zu Vollprothesen bei völliger Zahnlosigkeit. Jede unversorgte Zahnlücke bedingt zusätzlich eine Veränderung der Zahnstellung und damit eine Belastung für die übrigen Zähne. Dies kann zu Beschwerden bis hin zum Verlust weiterer Zähne führen.

 

  • Brücke oder Implantat? Welcher Ersatz ist für mich der passende?
  • Was muss bei der Pflege des Zahnersatzes beachtet werden?
  • Welche Kosten können bei Zahnersatz auf mich zukommen?
  • Was kann ich tun, wenn der Zahnersatz nicht passt?

 

Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie im Chatprotokoll.

Chatprotokoll

 

Frage: Was kann ich tun, wenn ich mein Zahnbehandlungs-Bonusheft verloren habe?

 

  • TK: Wenden Sie sich bitte an Ihren Zahnarzt, er wird Ihnen ein neues Bonusheft ausstellen.

 

Frage: Hallo die Damen und Herren, mich beschäftigt folgende Frage zum Zahnersatz. Mir fehlt seit einiger Zeit der Zahn 25 (seit 2 Jahren) und ich habe mich aus finanziellen Gründen noch nicht an einen Ersatz gewagt. Dies liegt zum Einen daran das ich nur halbtags arbeite, zum Anderen ist der Knochen an der Stelle an der das Implantat sitzen soll, weitestgehend lysiert. Der Zahn auf der gegenüberliegenden Seite macht seit Wochen Probleme. Habe meinen Zahnarzt mal auf eine Teilprothese angesprochen. Dieser hat mir aber davon abgeraten. Was kann man hier machen?

 

  • Dr. med. dent. Jan Behem: zunächst einmal sollte man den Zahn auf der gegenüberliegenden Seite behandeln, eine Teilprothese für den Zahn 25 lohnt sich nicht. Wenn der Knochen lysiert ist, kann man ihn mit Knochenersatzmaterial aufbauen und ein Implantat setzen. Oder man entscheidet sich für eine Brücke von 24 auf 26.

 

Frage: Bei mir ist unter einer vorhandenen Brücke der tragende Zahn in der Mitte der Brücke kaputt und muss ein Implantat ersetzt werden. Wie hoch ist der Kostenzuschuss der TK für das Implantat.?

 

  • TK:  wenn die vorhandene Brücke kaputt ist, sollte sie durch eine neue Brücke ersetzt werden, da die Brückenpfeiler ja beschliffen sind. Für die Brücke erhalten Sie den Festzuschuss, rund 417 Euro ohne Bonus. Soll die Lücke durch ein Implantat geschlossen werden, müssen Sie die Kosten dafür privat tragen.

 

Frage: Ist eine Klebebrücke/Marylandbrücke hier möglich oder ist dies durch die Kaubelastung eher kontraindiziert?

 

  • Dr. med. dent. Jan Behem: eine Klebebrücke im Seitenzahnbereich ist wegen der Kaubelastung kontraindiziert.

 

Frage: Sehr geehrter Dr. Behem, Vielen Dank soweit erstmal ;) Mal angenommen der Zahn auf der gegenüberliegenden Seite müsste extrahiert werden und der generelle Zahnstatus vor allem im Backenzahnbereich ist sehr schlecht(mehrere Füllungen da jahrelang Karies in den Zahnzwischenräumen wütete) lohnt sich da ein Implantat überhaupt und wie sieht das im Endeffekt auch mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse aus, da dies durch die momentane Halbtagsarbeit eine außergewöhnliche finanzielle Belastung ist :)

 

  • Dr. med. dent. Jan Behem: man sollte eine Gesamtplanung machen und falls noch mehrere Zähne extrahiert werden müssen, kann man über herausnehmbaren Zahnersatz sprechen, weil Implantate in der Tat teuer sind. Es besteht die Möglichkeit, die Implantate auch zu einem späteren Zeitpunkt zu setzen.

 

Frage: Was kann ich tun wenn Zahnersatz nicht richtig hält?

 

  • TK:  um die Frage beantworten zu können, müssten wir wissen, wie alt der Zahnersatz ist und um was für eine Art von Zahnersatz es sich handelt.

 

Frage: Es handelt sich um eine Brücke, circa 4 Jahre alt

 

  • TK:  wenden Sie sich an Ihren Zahnarzt. Er prüft, ob die Brücke erneuert werden muss oder repariert werden kann. Wenn sie erneuert werden muss, hätten Sie Anspruch auf einen Festzuschuss für diesen neuen Zahnersatz.

 

Frage: Vor ca. 20 Jahren musste ich nach einem Schulunfall eine Krone (Schneidezahn) erhalten. Die Kosten hierfür übernahm eine Versicherung. Ggf. müsste diese Krone bald ausgetauscht werden. Müssen die Kosten weiterhin von der Versicherung übernommen werden (Folgekosten) oder ist das eine Sache die wie eine "normale" Krone gehandhabt wird, sprich KK-Festbeitrag und den anderen Teil muss ich selber tragen. Variante 1 wäre die Bessere für mich und für die TK :-)

 

  • TK: Die Erneuerung der Krone hat ebenfalls die Unfallversicherung (Landesunfallkasse) zu übernehmen. Wenden Sie sich mit einem Kostenvoranschlag Ihres Zahnarztes direkt dorthin. Vorteilhaft wäre, einen Anerkennungsbescheid mitzuschicken.

 

Frage: Nun eine andere Frage diesbezüglich, da die Problemstellung in dem Fall doch recht komplex ist..verschieben sich die Zähne nicht ab und an über die Jahre? Also durch das Fehlen im Backenbereich hat sich eine vorher leicht vorhandene Zahnfehlstellung eher zum Negativen entwickelt (Das Sprachbild hat sich geändert so ist es z. B. nicht mehr möglich das englische th auszusprechen). inwiefern sollte man dort eine kombinierte Behandlungsmethode wählen? Bzw. wo sollte man denn anfangen?

 

  • Dr. med. dent. Jan Behem: anfangen sollte man damit, alle Zähne, die zu behandeln sind, auch wirklich zu behandeln. Zerstörte Zähne müssen entfernt werden. Es schließt sich die Gesamtplanung wie bereits erwähnt an. Nur ein adäquater, kombinierter Zahnersatz kann verhindern, dass weitere Verschiebungen stattfinden. Wenn die Zahnreihe geschlossen ist, sollte auch wieder ein englisches th möglich sein.

 

Frage: Ich bin Alg. II Empfänger und brauche auf Grund noch verbliebener 7 Ruinen, eine Komplettbehandlung. Welche Kosten kommen auf mich zu?

 

  • TK: Über die genauen Kosten können wir an dieser Stelle keine Aussage treffen, da die Möglichkeiten Ihre Zähne ordentlich zu versorgen sehr unterschiedlich sind. Wir können an dieser Stelle nur raten, sich für eine so genannte Regelversorgung zu entscheiden, denn nur dann kann Ihre Krankenkasse den höchstmöglichen Betrag, für Sie als Alg. II Empfänger, übernehmen. Mit der Regelversorgung erhalten Sie einen Zahnersatz, der die zahnmedizinisch notwenige Versorgung gewährleistet.

 

Frage: Wie es der Zufall will, hatte ich eben einen Zahnarzttermin. Zwei Backenzähne müssen überkront werden. Dies sollte schon vor über 1 Jahr gemacht werden, jedoch konnte ich die Behandlung aus Geldgründen (Eigenanteil) nicht durchführen lassen. Einen Kostenvoranschlag hatte ich der TK schon zugeschickt und auch die Übernahme eines Teils der Kosten zugesagt bekommen. Wie gesagt, ich konnte mir die Behandlung bisher nicht leisten, jetzt muss die Behandlung aber definitiv durchgeführt werden bevor die Zähne noch mehr beschädigt werden. Meine Frage: muss ich erneut den Kostenvoranschlag zur TK schicken oder gilt die alte Kostenzusage weiterhin?

 

  • TK:   ja, Sie müssen den neuen Heil- und Kostenplan einreichen. Der alte ist nach einem halben Jahr ungültig geworden.

 

Frage: Guten Tag. Mir musste der Zahn 46 gezogen werden. Die Frage ist nun, ob ich mich für eine Brücke, dazu rät der Zahnarzt, oder ein Implantat, dazu rät der Kieferchirurg, der den Zahn zog, entscheiden soll. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist mir der 45 schon als Kind wg. eines zu engen Kiefers gezogen worden ("mit Lückenschluss"), die beiden Zähnen neben dem 46 haben ein Goldimplantat (44) bzw. eine Teilkrone (47), beide etwa 20 Jahre alt, aber wie mir versichert wurde, sehr gut gemacht und in gutem Zustand. Was tun?

 

  • Dr. med. dent. Jan Behem: Wenn genug Knochen vorhanden ist, sollte man ein Implantat machen. Auch , um die Zähne 47 und 44 zu schonen.

 

Frage: Dann danke ich soweit für die schnelle und vor allem fachgerechte Beantwortung der Fragen, nur noch eine bleibt offen, wie sieht es mit Kostenübernahme teilweise der KK aus? Kann man einen Härtefallantrag stellen? =)

 

  • TK:  natürlich können Sie einen Härtefallantrag stellen. Wenn Sie keine besonderen Mehrleistungen mit dem Zahnarzt vereinbaren, sondern die so genannte Regelleistung in Anspruch nehmen, erhalten Sie im Härtefall den doppelten Festzuschuss. Das sind 100 Prozent der Kosten für die vertraglichen Leistungen.

 

Frage: Vielen Dank für die Antwort! Gibt es grundsätzlich etwas gegen Zahnersatz aus China einzuwenden? Mein Zahnarzt würde mir diese Option ermöglichen.

 

  • TK: Hallo, grundsätzlich gibt es nichts gegen solchen Zahnersatz einzuwenden, Ihr Zahnarzt in Deutschland müsste das Zahnlabor aussuchen; denn er gibt eine Garantie auf den Zahnersatz.

 

Frage: Welche elektrische Zahnbürste können Sie mehr empfehlen: Rotierend/pulsierend oder Sonic?

 

  • Dr. med. dent. Jan Behem: gute Zahnbürsten sind Schallzahnbürsten - also Sonic.

 

Frage: Was ist eine Regelversorgung und stimmt es, dass man Vollnarkosen mittlerweile selbst bezahlen muss?

 

  • TK: 1. Frage: Eine Regelversorgung ist die Grundlage, wie Ihr Zahnbefund wirtschaftlich und ausreichend mit Zahnersatz versorgt werden kann. 2. Frage: Vollnarkosen für eine Zahnbehandlung sind nur in ganz besonderen Ausnahmefällen als Teil der Behandlung möglich; zum Beispiel, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt. Diese Erkrankung muss aber dem Zahnarzt von einem Facharzt bestätigt werden.

 

Frage: Ab wann lohnt es sich, eine Zusatzversicherung abzuschließen? Bin noch jung und habe nur 2 Füllungen

 

  • TK:  dazu sollten Sie sich direkt an einen Anbieter von Zusatzversicherungen wenden. Zum Beispiel an die ENVIVAS-Versicherung, dem Kooperationspartner der TK. Heute erreichen Sie die ENVIVAS unter der Nummer 0800 - 7353535 bis 22 Uhr.

 

Frage: Was bitteschön ist eine Schallzahnbürste?

 

  • Dr. med. dent. Jan Behem: das ist eine elektrische Zahnbürste, die durch die Ultraschallwellen die Zähne effektiver reinigt. Insbesondere die Zahnzwischenräume werden somit besser erreicht. Zahncreme braucht man aber trotzdem.

 

Frage: 1. Führt das Finieren (Beschleifen) von vitalen Zähnen zu Schmerzen und zu einer Sensibilisierung an den Zähnen? 2. Ist es normal, dass nach Beschleifen dauerhafte Schmerzen an den beschliffenen Zähnen auftreten? 3.a) Müssen beschliffene Zähne bis nach Fertigstellung des neuen Zahnersatzes durch ein Provisorium abgedeckt werden? 3.b) Falls ja, warum? 4. Muss das Provisorium einen Randschluss zum Kronenrand aufweisen? 5. Muss das Provisorium eine passende Okklusion aufweisen?

 

  • Dr. med. dent. Jan Behem: das Beschleifen von Zähnen ist natürlich immer eine Belastung. Wichtig ist, dass der Zahn beim Beschleifen ausreichend gekühlt wird. Dauerhafte Schmerzen sollten nicht auftreten. Ein Provisorium dient zum Schutz des Zahnstumpfes vor thermischen/chemischen Reizen. Der Randschluss sollte passen, die Okklusion muss stimmen - damit es nicht zu Verschiebungen kommt.

 

Frage: Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mit meinem Zahn 2.7 ein Problem der Kalt-Warm Empfindlichkeit. Eine Nervbehandung wäre nach Aussage meines Zahnarztes eine Privatleistung von Ca. 1300.-€, da der Zahn 2.6 bereits fehlt. Ein Zahnersatz ist aber wesentlich kostengünstiger. Wie soll ich mich verhalten. Soll ich mir wirklich den Zahn noch ziehen lassen, damit ein Ersatz wirksam wird?

 

  • TK:  einen Zahn zu erhalten, ist kostengünstiger als Zahnersatz. Grundsätzlich zahlt die Kasse, wenn ein Zahn durch eine Wurzelbehandlung erhalten werden kann. Es gibt Richtlinien, die Ihr Zahnarzt beachten muss, wenn er beurteilt, ob das medizinisch sinnvoll ist. Treffen die in den Richtlinien genannten medizinischen Voraussetzungen nicht zu, kann der Zahnarzt Ihnen die Leistung privat anbieten. Am besten sprechen Sie noch einmal mit Ihrem Zahnarzt darüber. Sie können auch eine Zweitmeinung bei einem anderen Zahnarzt einholen.

 

Frage: In meinem Fall muss eine alte verschlissene Brücke von 24 nach 27 durch eine neue Brücke ersetzt werden. Die alte Brücke ist derzeit provisorisch zementiert. Der Zahnarzt hat mitgeteilt, dass die Zähne vor Abdruckentnahme beschliffen werden müssen. Zudem müssen die Füllungen in den Zähnen ausgetauscht werden. Anlässlich der Herstellung der alten Brücke wurden die Zähne nach Beschleifen mit einer Kunststoffbrücke versorgt, bis das Dentallabor den neuen Zahnersatz fertiggestellt hatte. Das Provisorium zerbrach wiederholt, weil dieses kein Metallgerüst hatte. Deshalb war ich natürlich froh, als die definitive Brücke fertig war. Hierbei ergeben sich die folgende Fragen: 1. Kann man die vorhandene alte Brücke (Metallgerüst + Kunststoffverblendung) nach Präparation bis zur Fertigstellung des neuen Zahnersatzes durch das Dentallabor als Provisorium nutzen? 2. Muss die alte Brücke nach Durchführung der Beschleifmassnahmen und nach Füllen der brücketragenden Zähne der neuen Situation der Zähne nach Präparation angepasst werden? 3. Übernimmt die Krankenkasse diese Kosten ganz oder anteilig?

 

  • Dr. med. dent. Jan Behem: man kann die alte Brücke - sofern die Zähne nicht allzu sehr verändert werden - als Provisorium benutzen. Eventuell muss man sie mit Kunststoff auffüllen.

 

  • TK: Ich übernehme die Antwort auf Frage 3: Für Ihre neue Brücke haben Sie sicher einen bewilligten Heil- und Kostenplan von Ihrer Krankenkasse erhalten. Der darauf vermerkte Festzuschuss beinhaltet alle Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrem neuen Zahnersatz anfallen.

 

Frage: Ist es wirklich sinnvoll die Amalgam- Füllungen alle ersetzen zulassen? Wer zahlt es wenn ja?

 

  • Dr. med. dent. Jan Behem: zu diesem Thema gibt es auch unter den Zahnmedizinern unterschiedliche Meinungen. Sicherlich erhöhen Amalgamfüllungen die Quecksilberbelastung im Körper, viele betrachten Amalgamfüllungen auch als ein Störfeld. Eine Amalgam-Allergie ist äußerst selten, es wird empfohlen, Amalgamfüllungen nicht mehr bei Kindern, bei Frauen im gebärfähigen Alter und bei Niereninsuffizienz-Patienten zu legen. Alternativen zum Amalgam sind Kunststoff-Füllungen, Gold- oder Keramik-Inlays. Werden intakte Amalgam-Füllungen ausgetauscht, muss der Patient die Kosten selbst tragen. Ansonsten erhält er den normalen Zuschuss. Auf jeden Fall muss er aber Kosten selber tragen.

 

Frage: Ich hab ein Angebot eines chinesischen Zahnlabors zu relativ günstigen Konditionen bekommen. Übernimmt die TK auch die Kosten dafür?

 

  • TK:  das ist möglich. Sie können ein günstiges Zahnlabor in Anspruch nehmen. Ihr Zahnarzt muss allerdings die Gewährleistung für den Zahnersatz übernehmen. Deshalb muss er damit einverstanden sein.

 

Frage: wann habe ich Anspruch auf den doppelten Festzuschuss?

 

  • TK: Das kommt auf die Einkommensverhältnisse an. Als Alleinstehender dürfen Sie nicht mehr als 1022 Euro/brutto verdienen. Mit einem Angehörigen 1405,25 Euro/brutto.

 

Frage: Muss mein Zahnarzt die Gewährleistung für den chinesischen Zahnersatz übernehmen oder kann er sich dagegen verweigern, weil er lieber mit seinem angestammten Zahnlabor zusammenarbeitet?

 

  • TK:  der Zahnarzt ist der Auftraggeber für das Zahnlabor. Er kann nicht gezwungen werden, mit einem chinesischen Labor zusammenzuarbeiten. Wenn Sie das wünschen, müssen Sie einen Zahnarzt suchen, der dazu bereit ist.

 

Frage: bei bestehender Zahnlücke im Backenzahnbereich, gleichzeitig links und rechts davon je ein bereits überkronter Backenzahn: ist das eine Indikation zur Kostenübernahme durch die gek. eines Implantates für den fehlenden zahn?

 

  • TK: Die GKV übernimmt keine Kosten für ein Implantat, sondern für den darauf gesetzten Zahnersatz, die sogenannte Suprakonstruktion.

 

Frage: Ich habe noch eine Frage. Gibt es eigentlich noch Goldkronen oder gibt es mittlerweile bessere und evtl. günstigere Materialien.

 

  • Dr. med. dent. Jan Behem: natürlich gibt es noch Goldkronen. Da der Goldpreis aber sehr hoch ist, gibt es auch Edelmetall-reduzierte oder Edelmetall-freie Kronen. Eine Alternative sind Metallkeramik-Kronen, weil sie Zahnfarben sind.

 

Frage: guten Abend, entspricht die Höhe der von der gkv hier zu übernehmenden kosten derer für eine Brücke, oder wie hoch ist solch ein Festzuschuss?

 

  • TK: Ihrer Schilderung nach ist der Festzuschuss für eine Brücke richtig. Wenn Sie mir noch verraten, auf welchem Zahn diese Brücke angefertigt werden soll und ob Sie Ihr Bonusheft gepflegt haben, kann ich Ihnen den genauen Betrag nennen.

 

Frage: hallo, es handelt sich um den Unterkiefer rechts, zu zählen beginnend mit dem Weisheitszahn ist es der dritte Backenzahn. das bonusheft weist leider Lücken auf, so dass keine fünf oder zahn Jahre am Stück nachgewiesen werden können.

 

  • TK: Dann erhalten Sie einen Zuschuss ohne Verblendungen - 288,24 Euro.

 

Frage: was empfiehlt die TK bei Inlays: eher Gold oder Keramik? und was wäre für mich als Kunden günstiger?

 

  • TK: Die TK kann Ihnen leider keine Empfehlung aussprechen, da Inlays keine Kassenleistung sind. Vielleicht haben Sie ja eine Zusatzversicherung bei unserem Kooperationspartner ENVIVAS. Diese erreichen Sie heute Abend unter der Telefonnummer 0800 / 7353535.

 

Frage: Meine Kasse lehnt die Zuzahlung einer Krone ab mit der Begründung einer Gesamtversorgung. Mir würden zu viele Backenzähne fehlen. Man verlangt von mir, dass ich eine Prothese trage. ist das rechtens?

 

  • TK:  ja, das ist rechtens. Mit den Kassenleistungen soll die Kaufähigkeit vollständig wiederhergestellt werden. Dafür müssen alle fehlenden Zähne ersetzt werden. Man nennt das eine Gesamtplanung oder Gesamtversorgung. Deswegen bezuschussen die Kassen keine einzelne Krone.

 

Frage: Und wenn ich mir diese Gesamtversorgung nicht leisten kann, was dann. Man wird ja von den Kassen richtig in die Knie gezwungen.

 

  • TK:  eine Gesamtversorgung kann der Zahnarzt auch in mehreren Schritten machen. Dafür muss er vorher allerdings einen Gesamtplan über alle Schritte vorlegen. Vielleicht fällt es Ihnen so leichter, Ihren Eigenanteil dafür zu tragen.

Frage: meine inlays fühlen sich manchmal noch so sehr fremd an! ist das normal?

 

  • Dr. med. dent. Jan Behem: eine gewisse Eingewöhnungsphase ist normal - wenn man neue Inlays bekommen hat. Falls sie sich längere Zeit fremd anfühlen, sollte man die Okklusion (den Zusammenbiss) noch mal überprüfen und ggf. korrigieren.

 

Frage: Ich brauche ein Implantat, welches einen Backenzahn ersetzt. Ich habe keine Zahnzusatzversicherung. Was übernimmt die TK?

 

  • TK: Wenn Sie uns verraten, wo dieser Backenzahn ersetzt werden soll und ob Sie Ihr Bonusheft gepflegt haben.

 

Frage: Es ist unten links der letzte vor dem Weisheitszahn, welcher im Zuge des Einsetzen des Implantats gleich mit gezogen wurde. Das Bonusheft ist lückenlos gepflegt.

 

  • TK: Herzlichen Glückwunsch, dass Sie Ihr Bonusheft lückenlos gepflegt haben. Dafür gibt es dann einen Zuschuss von 374,71 Euro.

 

Frage: Herstellung der Kaufähigkeit kann ich zwar verstehen, aber keiner kann von mir verlangen eine Teilprothese tragen, wenn ich das nicht möchte.

 

  • TK:  noch ein Nachtrag: Sie können auch einen Härtefallantrag bei Ihrer Kasse stellen. Als Härtefall gelten Sie, wenn Sie als Alleinstehender nicht mehr als 1022 Euro/brutto verdienen. Mit einem Angehörigen 1405,25 Euro/brutto. Am besten besprechen Sie das mit Ihrer Kasse. Ob eine herausnehmbare Prothese oder ein feste Brücke erforderlich ist, hängt von dem Befund ab. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Zahnarzt.

 

Frage: Wie viel würde mich ein Einzelkrone mit 3 g Goldanteil privat kosten?

 

  • Dr. med. dent. Jan Behem: wenn Sie keinen Festzuschuss von Ihrer Krankenkasse bekommen, kann es circa 600 Euro kosten. Darin ist die Anästhesie, die Präparation des Zahnes, die Abdrucknahme und das Provisorium enthalten.

 

Frage: Ist der Zuschuss nur für das Implantat oder für I. und die erforderliche Krone?

 

  • TK: Dieser Zuschuss ist für den Zahnersatz, die Implantatkosten müssen Sie leider selber tragen.

 

Frage: Würde der Zuschuss auch gewährt werden, wenn eine, gegebenenfalls TK-fremde Zahnzusatzversicherung bestehen würde?

 

  • TK: Auf jeden Fall, das beeinflusst den Zuschuss überhaupt nicht. Die Zusatzversicherung übernimmt Teile Ihres Eigenanteils. Das ist von Ihrem Tarif abhängig.

 

Frage: Thema Implantat: in welchen Fällen übernimmt die gkv auch die Kosten für das Implantat selbst?

 

  • TK:  das ist nur im Ausnahmefall möglich, zum Beispiel bei schweren Verletzungen oder Tumoren im Gesicht oder wenn viele Zähne schon von Geburt an nicht angelegt sind. Diese Ausnahmen sind genau festgelegt. In allen anderen Fällen muss man die Kosten für das Implantat selbst zahlen.

 

Frage: hallo, ich habe eine Entzündung am Zahn, die Zahnärztin hat letzte Woche zur Entlastung das Zahnfleisch aufgeschnitten. der Zahn wurde 1993 wurzelbehandelt. Ist eine Zahnerhaltung sinnvoll?

 

  • Dr. med. dent. Jan Behem: solange der Zahn noch genügend Substanz hat und auch noch fest im Knochen verankert ist, sollte man ihn auf jeden Fall erhalten. Falls die Wurzel sich wieder entzündet hat, ist eine Wurzelspitzen-Resektion notwendig. Handelt es sich um eine Zahnfleischentzündung, müsste eine Parodontose-Behandlung gemacht werden.

 

Frage: macht es Sinn, dass ich zum Kieferchirurgen gehe, der Knochen soll schon angegriffen sein

 

  • Dr. med. dent. Jan Behem: der Kieferchirurg ist der Experte für Wurzelspitzen-Resektionen. Er kann auch den Knochen eventuell wieder aufbauen.

 

Frage: na, da muss man sagen: besser ist es dann schon, das Implantat selbst zu bezahlen, dafür aber keinen Tumor zu haben. insofern sei die Kostenübernahme solch' kranken Menschen sehr gegönnt.

 

  • TK:  das sehen wir auch so.

 

Frage: ist diese Wurzelspitzenresektion mit Schmerzen verbunden oder gibt es eine Betäubung?

 

  • Dr. med. dent. Jan Behem: natürlich wird diese Behandlung nur unter Betäubung gemacht.

 

Frage: was ist eigentlich eine Resektion?

 

  • TK:  bei einer Resektion entfernt der Zahnarzt die erkrankte Wurzelspitze aus dem Knochen. Das Gute dabei: der Zahn bleibt erhalten.

 

Frage: Ich hatte am 16.03.10 eine größere prothetische Behandlung. Die Zähne 17,14,13,12,23 wurden eingegliedert für provisorische Brücke sowie die Zähne 16,11 Eingliederung von Brückenprovisorien je Spanne. Es soll 6 Wochen verheilen und für dann hab ich den nächsten Termin. Hätte man nicht ein Zwischentermin machen sollen, für das weitere Vorgehen wie z.B. Material und Kosten? Und sich eventuell eine 2. Meinung einzuholen?

 

  • Dr. med. dent. Jan Behem: anscheinend ist noch keine Planung gemacht worden. Der Zahnarzt will wahrscheinlich erst einmal die Wundheilung abwarten, um zu sehen, welche Zähne für den späteren Zahnersatz verwendet werden können. Eine prothetische Planung wird dann erfolgen. Danach kann man sich dann noch einmal eine zweite Meinung einholen, ob es noch andere Lösungen gibt.