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Datenfernübertragung (DFÜ)

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Seit Anfang 2006 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, alle Meldungen und Beitragsnachweise durch eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung zu übermitteln.

Mit den Tipps, Tricks und Beratungsangeboten rund um das Thema Datenfernübertragung in unserem Beratungsblatt helfen wir Ihnen, Zeit und Geld zu sparen.

 

erstellt am 17.02.09; zuletzt aktualisiert am 01.01.12

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