Bei der Kommunikation zwischen Ihnen als Arbeitgeber und der Krankenkasse sind seit Anfang 2006 nur noch maschinelle Meldungen und Beitragsnachweise zulässig. Um Ihnen dies so einfach wie möglich zu machen, gibt es das Programm sv.net.
Wie Sie mit sv.net Meldungen und Beitragsnachweise schnell und kostengünstig übermitteln können, können Sie hier nachlesen:
erstellt am 17.02.09; zuletzt aktualisiert am 01.01.12
Quelle: TK