Arbeitsunfähigkeit

Wird Ihr Mitarbeiter arbeitsunfähig krank, während er Kurzarbeitergeld erhält, bleibt sein Anspruch auf das Kurzarbeitergeld erhalten - und zwar so lange, wie er auch Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat.

 

In der Regel sind das sechs Wochen. Das gilt auch, wenn der Mitarbeiter zu dem Zeitpunkt arbeitsunfähig wird, an dem das Kurzarbeitergeld erstmals ausgezahlt wird.

 

Ist der Beschäftigte allerdings schon vorher erkrankt, muss der Arbeitgeber nur das Ist-Entgelt weiter fortzahlen. Auch die Krankenkasse zahlt nach sechs Wochen ein Krankengeld in der gleichen Höhe. Diesen Betrag legen Sie dann auch bei der Beitragsberechnung zugrunde. Für Tage, an denen der Mitarbeiter ausschließlich Krankengeld bezieht, fallen keine Beiträge an.

 

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