Saisonkurzarbeit
Saisonkurzarbeit gibt es in Betrieben mit saisonbedingtem Arbeitsausfall, zum Beispiel in der Baubranche. Mit der Saisonkurzarbeit sollen Entlassungen in der Winterzeit vermieden werden. Die Mitarbeiter erhalten in dieser Zeit das Saison-Kurzarbeitergeld. Es wird aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert.
Arbeitnehmer erhalten Saison-Kurzarbeitergeld in der Zeit vom 1. Dezember eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres, wenn folgende Bedingungen zutreffen:
- Sie sind in einem Betrieb der Baubranche oder einem anderen Wirtschaftszweig mit saisonbedingtem Arbeitsausfall beschäftigt.
Der Arbeitsausfall ist erheblich und
- beruht auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbarem Ereignis,
- ist vorübergehend,
- ist nicht vermeidbar und
- führt dazu, dass mindestens ein Drittel der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer weniger als 90 Prozent ihres bisherigen Entgelts erhalten. Auszubildende zählen dabei nicht mit. Für das Jahr 2009 und 2010 kann auch weniger als ein Drittel der Beschäftigen betroffen sein.
- Der Betrieb hat den Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt. Das ist nur dann entbehrlich, wenn der Arbeitsausfall ausschließlich durch witterungsbedingte Gründe entsteht.
Weitere Winterförderung
Als ergänzende Leistung haben Arbeitnehmer dieser Branchen einen Anspruch auf Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld. Diese Förderungen der Bundesagentur für Arbeit sind kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und damit nicht beitragspflichtig.
Zuerst zahlen, dann erstatten lassen
Als Arbeitgeber zahlen Sie zunächst das Saison-Kurzarbeitergeld und die ergänzenden Leistungen an die Arbeitnehmer aus. Die Agentur für Arbeit erstattet Ihnen anschließend auf Antrag die verauslagten Leistungen.
Mehr dazu können Sie in unserem Beratungsblatt nachlesen. Weitere Informationen erhalten Sie zudem bei der Agentur für Arbeit.