Umlage, Meldungen und Lohnsteuer

Die Umlagebeiträge berechnen Sie nur aus dem Ist-Entgelt, das fiktive Entgelt lassen Sie unberücksichtigt.

 

Für die Umlagebeiträge zur Entgeltfortzahlungsversicherung ziehen Sie nur die Beiträge aus dem Ist-Entgelt heran.

 

Meldungen

In die Entgeltmeldung für die Rentenversicherung tragen Sie das Arbeitsentgelt ein, für das Sie tatsächlich Beitrage entrichtet haben - also das Ist- und das fiktive Entgelt.

 

Lohnsteuer

Das von der Bundesagentur für Arbeit gezahlte Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Allerdings müssen Sie die Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit auf der Lohnsteuerkarte gesondert bescheinigen. Der vom Arbeitgeber gezahlte Zuschuss zum Kurzarbeitergeld ist steuerpflichtig.

 

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